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Wer bezahlt? GU oder ich?

8Antworten2’262Aufrufevon norri750 · 27. September 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. norri750183 Beiträge27. September 2009
    Hallo

    ich bins wiedermal.

    Nachdem wir die Küche von einem anderen Anbieter, als den vom GU genommen haben, geht es um die Finanzierung.

    Kurz, wieso anderer Küchenhersteller, weil der GU Küchenbauer zuerst nicht mehr für den Budgetpreis von 18500.- liefern wollte. Die Offerte vom KB war von 08 für den GU. Wohnung stand 1.5 Jahre leer (nicht verkauft). Da aber im Baubeschreib die Küche genau beschrieben war, ging der GU und Küchenbauer Kompromisse ein und die Küche würde für diesen Preis geliefert. Da diese Küche in Standart nicht zu gebrauchen war, nur ein Pfannenauszug, änderten wir die Küche und bekammen die ganze Teuerung auf die Kücheofferte.

    Der Projektleiter sagte uns dann, dass wir einen anderen Küchenbauer/Anbieter wählen können, ohne Abzug von 15%. Was wir gemacht haben.

    Jetzt müssen wir die Küche selber im Vorraus finanzieren, laut GU. Er würde uns dann auf der Endabrechnung die Küche gutschreiben. Ist das korrekt so?

    Finde es nicht so toll, das man im Vorraus nochmals in die Tasche greifen muss😡.

    Gruss und Danke für Infos...............

  2. Pfälzer9’908 Beiträge27. September 2009 · bearbeitet
    Der Projektleiter sagte uns dann, dass wir einen anderen Küchenbauer/Anbieter wählen können, ohne Abzug von 15%. Was wir gemacht haben.

    Gruss und Danke für Infos...............
    Hallo nori750,

    hast Du dies schriftlich vereinbart oder als Nachtrag zum Kaufvertrag bekommen?

    Wenn ja, genau lesen was dort steht.

    Wenn nein, warum nicht? Solche Vertragsänderungen müssen immer und ausschließlich schriftlich fixiert werden!

    Wenn dies die Originalaussage des Projektleiters war, dann hat er die Küche komplett aus dem Vertragsumfang herausgenommen, ohne Abzug der üblichen Gewinnabschläge, womit er dafür weder haftet noch die Küche selbst kaufen muss. Er liefert nun keine Küche mehr.

    Dem Küchenbauer solltest Du so oder so niemals die Küche, bevor sie steht, bezahlen.... also wieso musst Du diese vorfinanzieren?

    Wenn dem so ist, also dass die Küche nun nicht mehr Vertragsbestandteil ist, dann fällt auch diese Summe sofort aus der vertraglich vereinbarten Kaufsumme heraus. Somit ist vom GU direkt eine Gutschrift von 18.500 CHF zu erstellen und diese ziehst Du bei der nächsten zu zahlenden Abschlagsrechnung ab. Fertig. Damit vermindert sich die Kaufsumme und Du zahlst den Küchenbauer wenn die Küche ordnungsgemäß geliefert und montiert wurde und gehst damit keinerlei Risiko ein.

  3. norri750183 Beiträge27. September 2009
    Nein, noch nicht schriftlich, werde dies morgen gleich Anfordern.

    Wir haben 100000.- anbezahlt, Rest 485000.- 10 Tage vor Übernahme der Wohnung, Woche 41.

    Küche müssen wir zur Hälfte anbezahlen bei Auftragsbestätigung 11600.-, Rest Rechnung, bei Lieferung und Montage.

    Gruss

  4. Pfälzer9’908 Beiträge27. September 2009 · bearbeitet
    Ja das solltest Du unbedingt, V O R dem Kauf der Küche, schrifltich vorliegen haben! Ansonsten läufst Du Gefahr, dass sie Dir am Ende doch noch die 15% oder gar mehr, abziehen werden, bzw. eine entspr. geringere Gutschrift erteilen.

    Wenn der Vertrag mit dem Küchenbauer noch nicht unterschrieben ist, dann würde ich die Anzahlung noch auf höchstens 20% der Kaufsumme drücken. 50% ist schon relativ hoch.

    Bei GU ziehst Du dann einfach, nun mit oder ohne Gutschrift, dann bei der Schlussrate die volle, vorab vom Projektleiter zugesagte, Summe ab. Da dieses Geld ja noch auf der Bank vorhanden ist, kannst Du ja auch davon, die möglichst geringere, Anzahlung leisten.

    Die letzte GU-Zahlung solltest Du auch nicht einfach, pünktlich 10 Tage vor Übernahme zahlen, sondern zuerst eine ordentliche Abnahme verlangen. Wenn sich daraus Mängel ergeben, sollten diese noch bis Bezug behoben werden. Zur Not solltest Du eben nicht die ganze Summe anweisen, sondern einen gewissen Einbehalt tätigen. Auch dann, wenn dies der Vertrag sicherlich so nicht erlaubt.... wenn er aber noch Geld möchte, dann beeilt er sich auch passend.

    Wenn, sofern notwendig, Du keinen Einbehalt machst, wird er Dich vermutlich hinhalten oder auf den Ablauf der 2jährigen Gewährleistung vertrösten.... kann, muss aber nicht, da ich den GU ja nicht kenne... aber dies sind die oft gebräuchlichen Ausreden dafür, es jetzt nicht gleich machen zu wollen.

  5. booker1’201 Beiträge28. September 2009
    Hallo

    Bei Küchenbestellungen ist es eigentlich üblich, dass man 50% des Wertes nach Vertragsabschluss (Bestellung) anzahlt und 50% nach erfolgtem Aufbau. Schliesslich ist es ja eine individuelle Bestellung einer Küche die für Dich "gebaut" wird.

    Der Rest unbedingt so wie es Pfälzer erklärt hat.

    Gruss

    booker

  6. mischa01182 Beiträge28. September 2009
    Sali Norri,

    Bei einer Anzahlung im Umfang von 50% des Gesamtpreises rechtfertigt es sich meiner Ansicht nach, wenn man vom Küchenbauer im Gegenzug die Stellung einer Bankgarantie verlangt. Ansonsten hat der Bauherr im Falle eines Konkurses des Küchenbauers das Nachsehen.

    Gruss

    mischa

  7. norri750183 Beiträge28. September 2009
    Hallo Mischa

    wenn ich nicht wüsste, wer die Küche liefert. Ja, würde ich mich auch absicheren. Gekauft bei Möbelmarkt Dogeren, glaube die haben genug Cash.

    50% Anzahlung, Rest nach Montage der Küche, Rechnung.

    Gruss

  8. mischa01182 Beiträge28. September 2009
    Sali norri,

    Obwohl auch grössere Möbelhäuser ohne weiteres "belly up" gehen können, denke ich, dass das Risiko beim genannten Unternehmen wohl überschaubar ist.

    Gruss

    mischa

  9. traum24110 Beiträge28. September 2009
    Hallo

    Für eine Küche eine Bankgarantie verlangen.....sowas habe ich nun doch noch nie gehört...wenn du gegenüber einem Lieferanten oder Unternehmer unsicher bist...hole dir doch einen Betreibungsauszug, dieser sagt immer viel mehr aus

    traum24