Wenn die GU während des Baus merkt, dass ein Posten vergessen gegangen ist, darf sie dies nachträglich noch in Rechnung stellen?
Sachlage: die Abwasserpumpe im Keller wurde vergessen zu berechnen, was kurz vor Ende bemerkt wurde. Natürlich steht alles schon (ist ja auch notwendig). Müssen wir den Nachtrag akzeptieren oder ist das ihr Fehler und muss abgeschrieben werden?
Ich dachte ich frag mal nach, evt ist jemand bewandert darin?
Ein GU Vertrag (Ein gebrauchstüchtiges, schlüsselfertiges Haus) inkludiert natürlich die nowendigen Pumpeninstallation, zugehörigen Aushübe usw. Ein GU Vertrag auf Basis einer Ausschreibung muss der GU nur das tun, was da vorgesehen war. Also: Vertrag lesen.