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müssen bei einem Hauskaufe beide unterschreiben ?

3Antworten3’093Aufrufevon lady73 · 7. Juni 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. lady731 Beiträge7. Juni 2012
    Hallo zusammen

    Ich freu mich dieses Forum gefunden zu haben

    Ich bin hier neu und habe auch eine dringende Frage

    Ich möchte mich gerne erkundigen ob es notwendig also gesetzlich vorgeschrieben ist das bei einem EFH beide Eheleute unterschrieben müssen

    oder reicht es auch aus wenn der Brötchen verdiener unterschreibt.

    Liebe Grüsse

    Lady73

  2. Adi68434 Beiträge8. Juni 2012
    Das kann man so nicht direkt beantworten, ist es doch einerseits abhängig vom Güterstand und von den Vermögensverhältnissen. Bei Gütertrennung und sofern der eine Ehegatte nur sein eigenes Vermögen beansprucht, braucht es imho die Zustimmung des anderen Ehegatten nicht. Ansonsten Art. 166 ZGB:



    Art. 166

    1

    Jeder Ehegatte vertritt während des Zusammenlebens dieeheliche Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie.

    2

    Für die übrigen Bedürfnisse der Familie kann ein Ehegatte dieeheliche Gemeinschaft nur vertreten:

    1. wenn er vom andern oder vom Gericht dazu ermächtigtworden ist;

    2. wenn das Interesse der ehelichen Gemeinschaft keinenAufschub des Geschäftes duldet und der andere Ehegattewegen Krankheit, Abwesenheit oder ähnlichenGründen nicht zustimmen kann.

    3

    Jeder Ehegatte verpflichtet sich durch seine Handlungenpersönlich und, soweit diese nicht für Dritte erkennbar über dieVertretungsbefugnis hinausgehen, solidarisch auch den andern

    Ehegatten.
    und dagegen Art. 174 ZGB:



    1

    Überschreitet ein Ehegatte seine Befugnis zur Vertretung derehelichen Gemeinschaft oder erweist er sich als unfähig, sieauszuüben, so kann ihm das Gericht auf Begehren des anderndie Vertretungsbefugnis ganz oder teilweise entziehen.

    2

    Der Ehegatte, der das Begehren stellt, darf Dritten den Entzugnur durch persönliche Mitteilung bekannt geben.

    3

    Gutgläubigen Dritten gegenüber ist der Entzug nur wirksam,

    wenn er auf Anordnung des Gerichts veröffentlicht worden ist.
  3. Tom3425220 Beiträge9. Juni 2012
    Also bei uns war es ebenfalls so, dass nur eine Person die Mittel für das Projekt eingebracht hat. Trotzdem mussten wir beim Notar, GU und der Bank beide die Verträge zeichnen. Gut, bei der Bank ist es relativ klar, da wir als Eheleute ja solidarisch haften.

  4. gfc638 Beiträge10. Juni 2012
    Aufgrund eben dieser solidarischen Haftung wäre es fahrlässig, wenn nicht alle relevanten Verträge zu zweit abgeschlossen werden. Klar vertraut man sich in der Ehe, aber es wäre nicht der erste Fall, in dem Schulden um Casino verspielt werden würden. Dem wirkt man ein wenig entgegen, wenn Hypotheken und sonstige grössere Finanzierungen immer zu Zweit gemacht werden.