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Mietwohnung und Gartennutzung

3Antworten3’493Aufrufevon Gast · 11. Juli 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Gartenmensch11. Juli 2009
    Wir möchten demnächst in eine neue Wohnung ziehen. Diese liegt in der Paterre und wir haben "direkten Zugang" zum Garten.

    Jetzt würde mich interessieren, wie der Garten genutzt werden kann.

    Darf ich einfach Erdbeeren anpflanzen oder so?

  2. maxi1’161 Beiträge12. Juli 2009
    Hoi,

    eigentlich müsste das im Mietvertrag stehen. Bei uns steht z. B., dass wir den Garten pflegen (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Bäume zurückschneiden usw.) müssen, keine grösseren Bäume mehr anpflanzen dürfen und das Terrain nicht verändern dürfen (also Hochbeete oder irgendwelche Erdhaufen oder tiefere Löcher sind nicht erlaubt). Aber gegen Erdbeeren, Gemüsegarten, Obststräucher und so weiter kann eigentlich niemand etwas sagen.

    Liebe Grüsse,

    maxi

  3. Bauprofi739 Beiträge12. Juli 2009
    Hallo Gartenmensch

    Wenn die Gartennutzung im Mietvertrag zugelassen ist, kannst Du in einem gewissen Umfang dann auch verändern. Grundsätzlich muss aber beim Auszug der Garten in den Ursprungszustand gesetzt werden. Also dein Beispiel, Beet wieder zu machen und Rasen wieder herstellen. Dies führt dann meist zu Gesprächsstoff bei der Abnahme. Deshalb ist sicherlich jede Veränderung sehr gut zu überlegen.

    Weitere Beratung kann Dir hier der Mieterverband geben.

    Gruss Bauprofi

  4. emil172’299 Beiträge12. Juli 2009
    Regelt alles im Mietvertrag, und gut ist.