Hallo,
wir sind neu hier in der Schweiz und ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen.
Kann mir hier vielleicht jemand nähere Infos zu Rechten und Pflichten bei einem Mietgarten mitteilen?
Wir kommen aus Deutschland und dort ist es so, dass die vom Mieter eingepflanzten Sträucher, Bäume, Blumen... in das Eigentum des Vermieters übergehen.
Ist das in der Schweiz auch so???
Liebe Grüße
Rose
Hallo Rose
In vielen schweizer Gemeinden gibt es eine Mieterschutz- und Schlichtungsstelle. Dort bekommst du sicher Auskunft bezüglich Rechte/Pflichten Mietgarten. Wenn es in deiner Gemeinde keine solche Stelle gibt, so kannst du dich auch direkt an die Gemeindeverwaltung wenden. Dort können sie dich an das zuständige Amt verweisen.
Liebe Grüsse
Trudi
Soviel ich weiss ist das verschieden und kommt auf dne Vermieter /Verein an.
Ich habe einen vereinsgarten.
Die Hütte und Pflanzen sind mein Eigentum , ausser dem Land /Pazelle.