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Malerarbeiten nach 6 Jahren - Abzugsfähig?

6Antworten1’098Aufrufevon Xcoder · 12. Oktober 2020letzter Beitrag vor 6 Jahren
  1. Xcoder464 Beiträge12. Oktober 2020 · bearbeitet
    Hallo,

    Wir wollen nach etwas mehr als 6 Jahren in einer Neubau-Eigentumswohnung einzelne Wände neu etwas bunter streichen lassen. Wenn ich mir nun das "Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften" des Kantons ZH anschaue, ist "Auffrischen / Reparatur / gleichwertiger Ersatz" von Wänden grundsätzlich schon als Unterhaltskosten abzugsberechtigt. 

    Gibt es da ein Risiko, dass der Abzug dann doch nicht zugelassen wird? Oft wird geraten den Zustand davor und danach ausführlich zu dokumentieren. Die meisten Wände sehen halt schon noch eher neu aus... Ein farbiger Anstrich könnte eventuall auch eher als wertvermehrend beurteilt werden. Ich möchte nun auch nicht unsere Kinder dazu nötigen, davor für einen eindeutig renovationsbedürftigen Zustand zu sorgen...

    Hat jemand Erfahrung wie das im Kanton ZH gehandhabt wird?

    Gruss

  2. Xcoder464 Beiträge19. Oktober 2020
    Irgend jemand eine Idee oder Meinung?

  3. hilfi389 Beiträge20. Oktober 2020
    Gib es einfach auf der Steuererklärung an, ist ja sicher kein riesiger Betrag. Legst die Handwerkerrechnung bei und gut ist.

    1× hilfreich
  4. Xcoder464 Beiträge20. Oktober 2020
    Danke hilfi. Wie man es macht, ist mir schon klar 😉  

    Dass die Wohnung erst 6 Jahre alt ist, sollte aus Deiner Sicht kein Problem sein?

    Betrag ist schon bis zu 15kCHF, falls wir alles machen lassen. Also wesentlich mehr als der Pauschalabzug. Wird für uns auf ca 3-4kCH Steuereinsparung rauskommen. Gerade nichts, ist das nun auch nicht...

  5. Susann6’311 Beiträge21. Oktober 2020
    Mit dem Kanton Zürich nicht. 

    Aber wenn im Abgrenzungskatalog keine zeitliche Abgrenzung erwähnt ist, wer soll wie beweisen, dass die Wand nicht gestrichen werden musste?
    Oder anders gefragt: Wären die Wände wirklich schmutzig, würdest du dich dann fragen, ob das als Unterhalt gilt?
    Einer/em aufmerksamen Kommissär/in würde es möglicherweise auffallen, wenn du die Wände alle zwei Jahre neu streichen lässt - das wäre dann nur noch mit starkem Rauchen zu erklären 😉  
    Wenn du allerdings die Renovation seeehr ausführlich dokumentierst, könnte man beim Steueramt tatsächlich erst dadurch auf die Idee kommen, dass du schummelst 😀  
     

  6. hilfi389 Beiträge21. Oktober 2020
    Habt ihr ein Schloss? Da würd ich als Steuerbeamter eher stutzig werden, wenn da eine Rechnung für ein paar Wände über 15k kommt.

  7. Xcoder464 Beiträge28. Oktober 2020
    War dann doch etwas weniger als 15k... und die Decken waren auch noch dabei. Ohne Decken ist es nun ca 9k für ca 200 m2 inkl. alle Nebenarbeiten. Farben sind von kt-Color und machen ca 1/3 des Preises aus.

    Wir werden es mal mit einem Steuerabzug versuchen...