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Renovation der alten Wohnung

3Antworten1’778Aufrufevon Guddy · 18. Februar 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Guddy2 Beiträge18. Februar 2008
    Hallo zäma,

    dass die alte Wohnung bei Abgabe professionell gereinigt werden muss, ist klar.

    Aber wie sieht es mit dem Streichen von Decken + Wänden aus? Muss dies auch der Mieter machen? Es sind nach drei Jahren natürlich Spuren zu sehen, vor allem, wo Bilder hingen etc...

    Gruss

    Guddy

  2. domei244 Beiträge18. Februar 2008
    Hallo Guddy

    Normalerweise ist dies nicht nötig. Solange es sich dabei um normale Gebrauchsspuhren handelt. Checke zur Sicherheit noch deinen Mietvertrag, evtl. ist da drin die Sachlage geregelt.

    Normalerweise ist es nur nötig die vorhandenen Löcher mit z.B. Gips oder Füllmasse zu schliessen so dass der Maler ohne grossen Aufwand die Wände neu streichen kann.

    Gruss

    Dominik

  3. Guddy2 Beiträge18. Februar 2008
    Aber was sind "normale" Gebrauchsspuren? Gibt es dazu irgendwelche Definitionen?

  4. domei244 Beiträge18. Februar 2008
    Ich kenn keine Definitionen dafür. Was sicher nicht "normal" ist sind angerissene Tapeten, grössere Löcher oder Schlagstellen, starke Verschmutzung, farbige Wände (d.h. nicht weiss gestrichen).

    Bin bis jetzt 2x umgezogen. Dabei musste ich nur 1x eine kleine Ausbesserung der Tapete bezahlen. Da war ich aber selbst schuld, man sollte halt keine selbstklebenden Kabelkanäle an die Tapete pappen.. /emoticons/default_wink.png

    Am besten du besprichst mit deinem Vermieter was ihr zur Wohnungsabgabe zu erledigen habt.