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Mängel im Werkvertrag

3Antworten3’522Aufrufevon holdi5 · 13. Mai 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. holdi515 Beiträge13. Mai 2008
    Wir kauften ein haus zum pauschalpreis von 690000 Fr.

    trotzdem arbeiten wir mit werkverträgen direkt mit den handwerker. die Verträge erstellt der GU für uns.

    Nun haben wir die werkverträge unterschrieben und nachher gemerkt, dass der GU falsche, d.h. höhere preise eingestzt hat, als in der kostenzusammenstellung.

    Wie lange kann man diese Werkverträge anfechten, wenn die zahlen nicht stimmen.

  2. Bauexperte271 Beiträge14. Mai 2008
    Wenn entgegen einer Baukostenübersicht im Werkvertrag nun andere und höhere Preise eingesetzt sind, so stimmt etwas nicht. Sofort mit einem eingeschriebenen Brief dies abmahnen und Korrektur verlangen. Im Notfall den Werkvertrag sofort kündigen. Genau das Geschäftsgebahren des GU überprüfen, es tummeln sich viele Betrüger...

    Viel Erfolg

    Walter A. Speidel, Experte für Bau + Immobilie / Mediator SGO / SKWM

    Bauherrenberatung Baubegleitung Coaching Baumängel Baumaengel Baukonflikte

  3. holdi515 Beiträge19. Mai 2008
    danke für die Antwort,

    der gu hat z.B. das kellerlavabo und die leitungen (zusammen etwa 1500 fr. ) als zusatz in rechnung gestellt, obwohl sie in der pauschalausrüstung enthalten sind. Begründung: weil wir die waschmaschine vom keller in das bad verlegt haben, brauche es dort kein lavabo. die erklärung kam erst, als wir die verlegung der waschmaschine schon beschlossen haben.

  4. Bauexperte271 Beiträge19. Mai 2008
    Protokolle verfassen...

    Genau solche Konflikte zeigen, dass von jeder Bau-Besprechung mit GU, Handwerker usw. immer zwingend ein Besprechungsprotokoll erstellt werden muss. Normal wäre, dass dies der GU oder sein Bauleiter macht... aber eben lieber nicht...

    Ich rate ALLEN Bauherren resp. Besteller von jeder Bau-Besprechung ein Protokoll zu schreiben. Es mag mühsam sein, aber was besprochen und schriftlich festgehalten wurde, kann nach Wochen, Monaten oder Jahren nicht abgestritten werden.

    Der Schlusssatz sollte immer lauten: "Wenn dem Protokoll innert 3 Tagen nicht widersprochen wird, gilt es als akzeptiert". Das Protokoll an alle Beteiligten per Post versenden (eher nicht als Mail).

    Gerne stelle ich eine Vorlage zur Verfügung.

    Bauexperte