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Mängel die sich nicht beheben lassen

2Antworten2’820Aufrufevon dlcpdm · 8. Oktober 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. dlcpdm90 Beiträge8. Oktober 2012
    Unser Holzhaus ist nun fertig.

    Bei der Abnahme reklamierte ich eine Vielzahl von Mängeln.

    Nun sind Mangel dabei, die sich nicht beseitigen lassen.

    Diese sind 1. Schräge Wände. 2.Der Estrich hat unterschiedliche Höhe. Nun kommt die Frage bezüglich einer Entschädigung auf. Wie hoch kann man diese bemessen?

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  2. dlcpdm90 Beiträge8. Oktober 2012
    Unser Holzhaus ist nun fertig.

    Bei der Abnahme reklamierte ich eine Vielzahl von Mängeln.

    Nun sind Mangel dabei, die sich nicht beseitigen lassen.

    Diese sind 1. Schräge Wände. 2.Der Estrich hat unterschiedliche Höhe. Das erkennt man an unschönen Spalten an den Scheuerleisten. Nun kommt die Frage bezüglich einer Entschädigung auf. Wie hoch kann man diese bemessen?

  3. retoS167 Beiträge25. Oktober 2012
    Hallo

    Mit wem hast du denn gebaut?