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Landkauf/Werkvertrag mit Baumeister

3Antworten2’828Aufrufevon viko · 25. November 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. viko98 Beiträge25. November 2008
    Hallo zusammen,

    Wir werden bald der Bauland Kaufvertrag und der Baumeister Werkvertrag bekommen/unterschreiben. Unsere Situation: Bauland mit Baumeister Verpflichtung, der Baumeister ist auch der Landbesitzer.

    Wie kann ich sicher sein das der Baumeister seine Macht nicht ausnutzt? Kann ich das in der Werkvertrag irgendwie regeln? Oder ein andere Unternehmer beauftragen die Offerte zu kontrollieren. Oder ist das die Aufgabe von unsere Architekt?

    Danke+Gruss

    Viko

  2. mbaum583 Beiträge25. November 2008
    Da müsstet Ihr meines Erachtens irgendeine Formel in den Vertrag aufnehmen, bspw. dass die Kosten höchstens 5% über der günstigsten Vergleichsofferte sein dürfen.

  3. Maisgold181 Beiträge25. November 2008
    Hallo

    Ich gehe davon aus, dass der Werkvertrag bzw. die Baumeister-Offerte aufgrund eines Devis gerechnet und offeriert wird.

    Ich würde dieses Baumeister-Devis noch 1-2 anderen Baumeistern zu Offerte vorlegen und sie für den entsprechenden Aufwand natürlich entschädigen.

    Schlussendlich gibt natürlich den Landverkäufer den "Tarif" durch.

    Gruss,

  4. Bauratgeber193 Beiträge29. November 2008
    Hallo Viko

    Die Projektpläne sind ja vorhanden, wie ich Deinen Angaben entnehme.

    Ich würde empfehlen zu beschreiben, was genau die Leistungen des Baumeisters sind:

    • Konstruktionen; Mauerwerk, Decken, Keller
    • Abdichtungen unter Terrain
    • Kanalisation, Sickerleitung
    • Werkleitungen ausserhalb Gebäude
    • Gerüst
    • etc.
    Mittels eines präzisen Leistungsbeschriebes festhalten und als Pauschale fixieren.

    Mit diesem Vorgehen bekommst Du eine Pauschale für die Arbeiten und gehst Diskussionen aus dem Weg.

    Beste Grüsse