In unsere Baumeister Werkvertrag mit Pauschalpreis steht unter Kanalisationen: Alle Leitungen für Schmutzwasser und Meteorwasser, Schächte (inkl. Pumpenschächte und die dazugehörige Pumpen und Steuerungen).
Leider ist es jetzt so das der Baumeister uns (oder besser gesagt der Subakordant) die Rechnung für die Pumpenschächte weitergeleitet hat.
Unsere Bauleiter hat uns vorgeschlagen die Rechnungen zu bezahlen und dann der Betrag von die 10% Garantieleistungen die noch ausstehend sind abziehen. Der Bauleiter will lange und unnötige Diskusionen mit der Baumeister verhindern.
Was meint Ihr? Haben wir mit diese Zahlung diese nicht Einhaltung der Werkvertrag akzeptiert? Können wir wirklich diese Betrag nacher ohne Rechtliche Konsequenzen abziehen?
diese Rechnung solltest Du NICHT zahlen ( wenn dies diese Positionen aus dem Werkvertrag sind..!), denn wenn Du sie einfach so zahlst, dann erkennst Du sie auch an!
Dein Bauleiter sollte hier energisch vorgehen... das ist sein Job! Es ist unverantwortlich, dass er Dich, aus Bequwemlichkeit, in diese Situation bringt.
Die Rechnung sollte er als Bauleiter auch nicht abzeichnen, absegnen, sondern sie im Original an den Absender zurücksenden. Mit der Begründung, dass diese Positionen bereits im Vertrag enthalten sind (zumindest, was ja ausschlaggebend ist, in Deinem mit den eigentlichen Baumeister-- was der mit dem Subunternehmen vereinbart hat, kann Dir egal sein!)
Zudem, wenn es "so weitergeht", wirst Du ggf. noch froh sein, dass die 10% noch für andere, wichtigere Positionen vorhanden wären!
Leider ist es jetzt so das der Baumeister uns (oder besser gesagt der Subakordant) die Rechnung für die Pumpenschächte weitergeleitet hat.
Was meint Ihr? Haben wir mit diese Zahlung diese nicht Einhaltung der Werkvertrag akzeptiert?
@viko:
Ich würde mit einem dicken Filzstift "in Werkvertrag enthalten!!!" auf die Rechnung schreiben und sie mit einem Zweizeiler, in welchem steht, dass Ihr Euch daran halten werdet (Zitat über den enthaltenen Pumpschacht einfügen) an den Absender zurücksenden.
Allgemein:
Du bezahlst "Fritzchen" sowieso den geschuldeten Betrag. Fritchen soll mit Hänschen selber ausmachen, was er ihm schuldet für den Schacht! Somit wie es Pfälzer schreibt: NICHT DEINE ANGELEGENHEIT! Also keine grauen Haare wachsen lassen deswegen und das ganze abhacken.
@Pfälzer: vielen dank, ich habe unsere Bauleiter angewiesen die Rechnung sofort zurück zu schicken und betont das wir keine Abweichungen vom Werkvertrag akzeptieren.
@ad-arch😀anke auch, in meine Mail am Bauleiter habe all dass erwähnt.
Leider bin seit meine Kindheit grauhaarig (Familien Genen) /emoticons/default_sad.png, jetzt sind aber definitiv grauer geworden.
diese Rechnung solltest Du NICHT zahlen ( wenn dies diese Positionen aus dem Werkvertrag sind..!), denn wenn Du sie einfach so zahlst, dann erkennst Du sie auch an!
Genau, denn wenn Du diese Rechnung bezahlst, kriegst Du dann irgendwann die nächste und übernächste seltsame Rechnung und plötzlich reichen die 10% überhaupt nirgends mehr hin.
BTW: Es gibt Gerichtsentscheide, in denen der Architekt dem Bauherrn zuviel bezahltes Geld (Konkret: Falsch ausgemessene Baugrube) im Nachhinein zurückvergüten musste.
Der Bauherr muss es nur merken und die Forderung stellen.
Zuviel gestellte Forderungen nicht bezahlen ist natürlich besser. Die Denkmuster des Bauleiters kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.