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Kosten sparen beim Grundbucheintrag

3Antworten8’486Aufrufevon miasteffu · 12. Oktober 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. miasteffu5 Beiträge12. Oktober 2007
    Hallo Zäme

    Wir kaufen gerade ein Landstück im Kanton Waadt und haben auch schon bald ein Projekt am laufen. Das Land können wir von unserem EK bezahlen und möchten eigentlich gleich anschliessend mit dem Hausprojekt beginnen. Wie müssen wir am besten vorgehen, um unnötige Kosten beim Grundbuchamt und Notar zu vermeiden?

    Wir haben gehört, dass der Kanton die Handänderungskosten (oder -steuer) von Land und Haus zusammenrechnet, wenn man Landkauf und Schuldbriefeintrag für die Haushypothek gleichzeitig vornimmt.

    Ist es nötig, nach dem Landkauf eine Weile zu warten bis wir mit dem Hausprojekt beginnen?

    Hat jemand von euch Erfahrung?

    Vielen Dank!!

    Mia und Steffu

  2. Hüsli143 Beiträge13. Oktober 2007
    Hallo

    Meiner Meinung bezahlst du die Handänderungssteuer, indem du einen gewissen Prozentsatz des Kaufpreises bezahlen musst, dieser ist jedoch bestimmt in jedem Kanton anders. Das zweite ist der Preis für den Schuldbrief, welcher wiederum abhängig von der Höhe des Schuldbriefes ist, also wieder ein bestimmter Prozent- oder Promille-Satz. Wir haben es so gemacht, dass wir gleich den Schuldbrief auf die Bausumme plus etwas Reserve ausstellen liessen, damit wir nicht noch eine zusätzliche Gebühr für eine allfällige Schuldbrieferhöhung bezahlen müssen.

    Liebe Grüsse

    Carmen

  3. raycecile2’603 Beiträge13. Oktober 2007
    Es ist kantonal geregelt wie fast alles in der Schweiz...

    Gewisse Kantone verlangen Handänderungssteuer auf der Kaufsumme in % oder Promille, diese Kantone (z.B. Zürich) sind dazu übergegangen das Haus dazuzurechnen wenn das Land mit Projekt verkauft wird.

    Andere Kantone (z.B. AG) kennen nur Grundbuchkosten und Schuldbriefkosten, aber keine eigentliche Handänderungsgebühr. D.h. der Erstersteller zahlt den Schuldbrief und beim Verkauf gibt es keine Handänderungssteuer in dem Sinne. Aber Achtung, dafür sind die Notar und Grundbuchkosten wieder in Promille der Kaufsumme.

    Eines muss man wissen, der Staat kommt immer zu seinem Geld, wie man es optimieren kann ist kantonal unterschiedlich.

  4. rennmäuse465 Beiträge14. Oktober 2007
    Im Kanton Zürich werden seit dem 1.1.05 keine Handänderungssteuern mehr erhoben. Hier kann man die Gebühren im Kanton ZH beim Kauf einer Liegenschaft berechnen : Gebühren-Berechnung - Ihre Notariate im Kanton Zürich

    Der Betrag für die Berechnung wird aus dem Kaufvertrag entnommen.

    Eine Kombination ist da nicht möglich, da das ganze nacheinander abläuft.