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Kaufvertrag / Pläne unterzeichnen

5Antworten2’699Aufrufevon miso · 16. Februar 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. miso210 Beiträge16. Februar 2013
    Hallo Zusammen

    Bald wird unser Kaufvertrag unterzeichnet.

    Wir haben gemeinsam mit dem Architekten einen neuen Grundriss ausgearbeitet (ein zusätzliches Zimmer, umorganisieren der Bäder, etc.).

    Nun möchte der Architekt jedoch, dass wir bei der Unterzeichnung lediglich die Pläne der Verkaufsbroschüre unterzeichnen (nicht mehr aktuell und eher ungenau, bzw. keine 1:50er Pläne, fehlende Individualisierung).

    Für uns ist unser neu ausgearbeitete Plan ein Haupt-Kaufargument.

    Zudem wurde bereits ein Elektro-Plan und ein detaillierter Plan der Bäder ausgearbeitet (welche wir auch gerne unterzeichnet hätten).

    Wieso möchte der Architekt nicht, dass wir diese Pläne zum Vertrag hinzuziehen und unterzeichnen?

    Wie würdet ihr hier vorgehen?

    Besten Dank

  2. john_w641’215 Beiträge16. Februar 2013
    Warum fragst du den Architekten nicht warum er so etwas will? Logisch ist das aus Kundensicht nicht.

  3. isitom2’343 Beiträge17. Februar 2013
    Wir haben gemeinsam mit dem Architekten einen neuen Grundriss ausgearbeitet (ein zusätzliches Zimmer, umorganisieren der Bäder, etc.).

    Nun möchte der Architekt jedoch, dass wir bei der Unterzeichnung lediglich die Pläne der Verkaufsbroschüre unterzeichnen (nicht mehr aktuell und eher ungenau, bzw. keine 1:50er Pläne, fehlende Individualisierung).

    Wie würdet ihr hier vorgehen?

    Besten Dank
    Würde ich auf gar keinen Fall machen!

    Er kann ansonsten Argumentieren, dass der Vertrag für die unterschriebenen Plänen gilt und der andere Mehrkosten verursacht.

    Gruss,

    Thomas

  4. Orchard36 Beiträge19. Februar 2013
    Hallo miso

    Würde den Vertrag so auch nicht unterschreiben, siehe Antwort isitom. Macht doch mit dem Architekten erst mal einen Vertrag für ein Vorprojekt (bis ihr mit den Plänen un dder Kostenschätzung einverstanden seit) und später auf Basis dessen einen Architekturauftrag.

    Meine Erfahrung: Haben wir auch so gemacht, Vorvertrag mit Architekt, Kostendach 4'000 CHF (Betrag war sein Vorschlag), Ziel Vorprojekt zusammen erarbeiten als Basis für späteren Auftrag/Vertrag. Bei der Zusammenarbeit haben wir gemerkt dass die "Chemie" nicht stimmt, der Architekt hat nicht das umgesetzt was wir uns vorstellten. Wir sind ausgestiegen und es hat uns "nur" 4t gekostet. Bei unserem GU/TU haben wir später genau die Erfahrung gemacht die User isitom beschreibt. Das ganze blieb jedoch transparent und fair. Heute würde ich nur noch einen "ausgereiften" Vertrag unterschreiben, lieber nochmals 1-2 Monate darüberschlafen.

    Gruss

  5. famrosa120 Beiträge19. Februar 2013
    also mich würde das sehr stutzig machen.... es gibt nämlich keinen vernünftigen gründe für das vorgehen des architekten! ich würde davon die finger lassen.

  6. claudio+babs26 Beiträge26. Februar 2013
    Ich würde nur die aktuellen Pläne unterzeichnen und datieren welche ausgearbeitet wurden und diese als Vertragsbestandteil machen.

    So nach dem Motto, "es gelten die Pläne XY, Version XX vom XX.XX.2013 gemäss Anhang"

    Sonst "Finger weg"