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Kanalreinigung, wer bezahlt?

4Antworten3’877Aufrufevon SG-Sup · 20. März 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. SG-Sup107 Beiträge20. März 2013
    Wir sind vor 7 Monaten in unser neues Efh eingezogen. Wir haben mit einem Architekt als gu gebaut. Alles lief mehr oder weniger reibungslos und wir sind zufrieden. Kürzlich hatten wir Probleme mit dem Ablauf. Das Architekturbüro bestellte sofort einen kanalreiniger. Die Leitung wurde auch bereits nach Fertigstellung gereinigt. Scheinbar hat's bei uns viel Kalk im Wasser und das könne in den ersten 2 Jahren noch öfters vorkommen. Jetzt wurde uns die Rechnung über 400.- zugestellt, obwohl wir ja eigentlich noch Garantie haben die ersten 2 Jahre. Müssen wir das übernehmen? Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Danke

  2. Moudi2’458 Beiträge20. März 2013
    Hallo SG-sub

    Wir haben nach einen Jahr aufgrund von Kalk die Sickerleitungen spülen müssen.

    Wer hat's bezahlt.....wir, wer sonst ?

    In bestimmten Fällen ist's auch bei der Gebäudezusatzversicherung enthalten. z.B. Bei der Mobiliar.

    Gr moudi

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  3. Vomfass21. März 2013
    Das müsst ihr bezahlen.. bei Mietern wird der Betrag je nach Mieteranzahl geteilt..

  4. Femianto55 Beiträge21. März 2013
    Hallo

    Die Garantieleistung erstreckt sich nur auf Leistungen des Unternehmers. (z. Bsp. mangelhaftes Gefälle, darum Ablagerungen ...) nicht aber auf kalkhaltiges Wasser. Es müsste also ein Mangel bei der Erstellung der Leitung vorliegen (nicht sachgerechte Ausführung).

    Gruss

    Feminato

  5. SG-Sup107 Beiträge21. März 2013
    Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde mal bei der Mobiliar anfragen. Ansonsten werden wir wohl in den kalkhaltigen Apfel beissen müssen, wie man so schön sagt.../emoticons/default_cool.png

    Gruss Sup