Hallo zusammen
Kann mir jemand helfen? Es geht um die kantonalen Handänderungskosten (Kt. Bern 1.8 %) bei Stockwerkeigentum. Jemand hat mir gesagt, dass keine Kosten anfallen, insofern der Spatenstich noch nicht stattgefunden hätte. Ist das korrekt und falls ja, weshalb und wo ist die Grundlage dazu zu finden?
Herzlichen Dank!
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Am besten fragst du dein Notar. Er wird dir sagen können wie das läuft. Kann mir aber schon vorstellen, dass die Steuer erst bei Nutzen/Schaden fällig wird. Du musst ja nichts versteuern, das noch gar nicht dir gehört.
liebs Grüessli, jomazi
Wenn du das Land unabhängig vom GU kaufst, mit der Baueingabe bis zur Verurkundung wartest und der Notar "mitspielt", dann zahlst du im Kt. Bern nur auf dem Land die Handänderungssteuer.
Kaufst du eine Eigentumswohnung, auch wenn nur das Projekt besteht, kommst du in Bern nicht um die Handänderungssteuer rum.
Der HEV ist zwar wieder an einer Abschaffung der Steuer dran, ob das was wird ist offen und per wann ebenfalls:
Hauseigentümer wollen Entlastung von 110 Millionen Franken - - derbund.ch
Hallo zusammen
Kann mir jemand helfen? Es geht um die kantonalen Handänderungskosten (Kt. Bern 1.8 %) bei Stockwerkeigentum. Jemand hat mir gesagt, dass keine Kosten anfallen, insofern der Spatenstich noch nicht stattgefunden hätte. Ist das korrekt und falls ja, weshalb und wo ist die Grundlage dazu zu finden?
Herzlichen Dank!
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Hallo Sylvia1
Überdenke den Kauf noch einmal und studiere zuerst die Steuern die du nach dem Kauf im Kanton Bern bezahlen wirst. So wie ich die kennengelernt habe werden die auf alle Fälle die Steuer erheben. Mit der immer schneller werdenden SBB kannst Du in den umliegenden Kantonen mit dem Gesparten jedes Jahr locker eine Kreuzfahrt in der Karibik buchen.
Nur so als Gedankenanstoss./emoticons/default_tongue.png