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Haftpflicht/Testament

2Antworten1’983Aufrufevon HoBit · 21. Mai 2006letzter Beitrag vor 21 Jahren
  1. HoBit3 Beiträge21. Mai 2006
    Hallo Zusammen,

    Ich hab da mal zwei Fragen:

    Macht es Sinn/ ist es Notwendig das das neugeborene ein Privathaftpflicht hat, oder kann dies in der ersten Zeit von den Eltern übernommen werden ?

    (Ich denke da so an ruinierte Teppiche und so).

    Ist es sinnvoll/ notwendig das man als Mann (verheiratet) ein Testament macht oder sieht es das Gesetzt vor, dass die Frau und das Kind die Hauptbevorteilten sind ??

    Danke für Euer Feedback...

    HoBit

  2. luccio300 Beiträge25. Mai 2006
    hallo hobit

    zu deine fragen... was die privathaftpflicht angeht, würde ich einfach eine familienprivathaftpflicht abschliessen, denn somit sind alle gedeckt.

    was das testament angeht... ich bin zwar kein jurist, aber habe folgenden auszug gefunden der dir bestimmt weiterhelfen kann (und jetz wo ich es gelesen habe, kommt es mir sehr bekannt vor, denn dieses thema wurde bei meiner letzten weiterbildung durchegenommen) /emoticons/default_icon/wink.gif

    Wer erbt wieviel?





    Die gesetzlichen Erbinnen und Erben





    Wenn Sie bis zu Ihrem Tod kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht haben, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau ist nach Gesetz immer erbberechtigt. Die Erbberechtigung der übrigen Familienmitglieder hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.






    Dabei wird zwischen drei so genannten Stämmen unterschieden:








    - Verwandte des ersten Stammes sind Ihre Kinder und Grosskinder



    - Verwandte des zweiten Stammes sind Ihre Eltern, Ihre Geschwister und deren Nachkommen



    - Verwandte des dritten Stammes sind Ihre Grosseltern und deren Nachkammen, das heisst Ihre Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.






    Die Erbreihenfolge





    Die Erbreihenfolge ist nun wie folgt geregelt:






    Hinterlassen Sie Verwandte des ersten Stammes, also Kinder oder Grosskinder, erben nur diese sowie Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau, während die übrigen Verwandten nichts bekommen. Haben Sie keine Kinder, erben neben Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau nur die Verwandten des zweiten Stammes, also Ihre Eltern, Ihre Geschwister und deren Nachkommen. Verwandte des dritten Stammes, also Ihre Grosseltern und deren Nachkommen, erben nur, wenn Sie keine Erbinnen und Erben des ersten und des zweiten Stammes hinterlassen und Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau bereits gestorben ist.









    Die Erbanteile





    Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, richtet sich die Höhe der Erbanteile nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wie viel Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau erhält, hängt davon ab, wer sonst noch erbberechtigt ist. Haben Sie Kinder, so erhält Ihr Mann bzw. Ihre Frau die Hälfte der Erbschaft. Drei Viertel bekommt Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin, wenn die Erbschaft mit Verwandten des zweiten Stammes geteilt werden muss. Sind lediglich Verwandte des dritten Stammes vorhanden, bekommt Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau die gesamte Erbschaft.


    hoffe dir mit diesem weitergeholfen zu haben.

    gruss luccio

  3. Winnetou261 Beiträge8. Juli 2006
    @HoBit

    luccio hat dir absolut richtig Auskunft gegeben.

    Haftpflicht schliesst alle mit ein in der Familie, dies ist schon seit Jahren so geregelt.

    Erben tut immer die Ehegattin und die Kinder als einzige egal welche Verwandten noch Leben.