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GU will die Mängeln nicht beheben

2Antworten1’254Aufrufevon annguyen · 14. August 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. annguyen11 Beiträge14. August 2013
    Hallo zäme

    Meine Wohnung liegt an der Kantonstrasse. Die Wohnung wurde 2011 fertiggestellt. Seit dem Einzug habe ich festgestellt, dass der Verkehrslärm in meiner Wohnung zu laut ist. Kürzlich habe ich ein Mail vom GU bekommen. Trotz nur zum Teil Fenster mit Schallschutz eingebaut wurden, hat er nach Baubewilligung gebaut (welche nicht der Fall ist. Ich habe mit der Bauverwaltung gesprochen).

    Auf meinen eingeschriebenen Brief hat der GU nicht reagiert. Muss ich meinen Fall vor Gericht ziehen? Gibt es noch andere Wege, welche die Mängel meiner Wohnung beheben werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Annguyen

  2. habaUgeot1’199 Beiträge14. August 2013
    Liebe AnnGuyen

    Tönt ungut. Letztendlich wird nur der Weg über das Gericht bleiben, wenn der GU nicht will.

    Kurz einige Hinweise:

    Du hast festgestellt, dass es zu laut ist.

    Falls Du wirklich etwas in der Hand haben willst, kommst Du um eine entsprechende (unabhängige) Messung nicht herum.

    Was gebaut wurde bzw. auf was Du anrecht hast, ist nicht in erster Linie von der Baubewilligung abhängig, sondern von Deinem Werkvertrag bzw. Baubeschrieb. Wenn Du dort nicht explizit Schallschutzfenster drin hast, kannst Du diese auch nicht einfach fordern. Es wäre eine Mehrleistung.

    Natürlich muss sich Dein GU an das Gesetz und Baubewilligung halten.

    Darum mein Rat: Zieh einen Spezialisten hinzu - ich glaub' Pfälzer könnte Dir dazu gut Auskunft geben. Auch damit ein Einschreibebrief richtig formuliert ist (die Richtigen Forderungen stellen).

    Grüess

    haba

  3. Mic!19. August 2013
    sehe ich auch so!