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Grundstückgewinnsteuer

3Antworten885Aufrufevon Rich · 18. Februar 2014letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Rich2 Beiträge18. Februar 2014
    Hallo Forum

    Es ist ja möglich, der Grundstückgewinnsteuer zu entkommen, wenn man den Erlös aus dem Verkauf wieder in Eigentum investiert, dass man selbst bewohnt.

    Kann ich der Grundstückgewinnsteuer auch entkommen, wenn ich den Gewinn - in meinem Fall 82000 CHF - in mein bereits bewohntes Eigentum investiere, als Abzahlung der Hypothek quasi?

    Im konkreten Fall geht es um ein Grundstück, dass ich veräussern möchte, da nicht mehr benötigt.
    Danke für eure Antworten.

    Viele Grüsse, Rich       
     

  2. tommuller500 Beiträge19. Februar 2014
    Hallo Rich

    Erstens musst du beachten, dass nur Gewinne aus einer dauernd und ausschliesslich selbst bewohnten Liegenschaft (Hauptwohnsitz) mittels Ersatzbeschaffung aufgeschoben werden können.

    Zweitens bedarf es für eine Ersatzbeschaffung den Kauf einer wiederum dauernd und ausschliesslich selbst bewohnten Liegenschaft. Die Amortisation einer Hypothek wird nicht als Kauf einer Liegenschaft qualifiziert. Somit ist die Ersatzbeschaffung vorliegend nicht möglich.

    Gruss

    Tom

  3. Rich2 Beiträge19. Februar 2014
    Danke für die Antwort, Tom. Ich habe so etwas befürchtet.

    Und wenn ich Haus und Grundstück miteinander veräussere (sind auch miteinander erworben worden), wie lange ist die Übergangsfrist, ohne dass eine Gewinnsteuer gezahlt werden muss?

  4. tommuller500 Beiträge19. Februar 2014
    Grundsätzlich löst der Verkauf der Liegenschaft die Grundstückgewinnsteuer aus. Eine allfällige Übergangsfrist bezieht sich bloss auf die "Rückforderbarkeit" der Grundstückgewinnsteuer aufgrund einer Ersatzbeschaffung. Wenn eine Ersatzbeschaffung in Aussicht ist, könnte eventuell die Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer verzögert werden. Um genaueres zu Erfahren empfehle ich, direkt beim Steueramt anzufragen.

    Gruss

    Tom