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Gruess usem schöne Berner Oberland

1Antwort1’301Aufrufevon tinl · 12. Februar 2015letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. tinl2 Beiträge12. Februar 2015
    Hallo alle zusammen.

    Ich habe schnell eine Frage. 

    Kann der Vermieter nach mehr als einem Monat noch Ansprüche erheben? 

    In meinem Fall sagt er es sei nicht sauber geputzt (habe er erst jetzt gesehen) die Fensterrahmen seine gelb,  Kalk flecken bei der Küche und die Matratzen seien nicht sauber. Jedoch habe ich mit seiner Angestellten die Wohnung angeschaut und das Übergabeprotokoll haben beide unterschrieben. 

    Kann er das?

    Liebe Grüsse tinl

  2. Moudi2’458 Beiträge12. Februar 2015
    Entscheidend ist das Übergabeprotokoll.

    Wurde das ohne Vorbehalt unterzeichnet, bist du fein raus.

    Gruß Moudi