Das heisst aber auch, die Abgabe unseres Mietobjekts.
Hier meine Frage:
Wir haben dieses (Miet)Haus in einem sehr schlechten Zustand übernommen.
Es war sehr schlecht gereinigt - Madenanzeichen in der Küche, Spülmaschine verdreckt, Urinflecken in und auf dem WC, Duschkabine verfleckt... Uhahhh! /emoticons/default_eek.png
Da wir aber bereits mit dem Möbelwagen vor der Tür standen, konnten wir die Annahme nicht verweigern!
Damals wurde alles protokolliert.
Nun meine Frage: Inwieweit bin ich nun verpflichtet das EFH zu reinigen?
Der Vermieten besteht auf eine fachgerechte Reinigung und eine Dame von der Gemeinde wird die Übergabe durchführen.
eigentlich gilt; "das Mietobjekt ist in dem Zustand wie übernommen zu übergeben"... wobei da meist noch "gereinigt" dazwischen steht.../emoticons/default_wink.png
Wenn Du alles protokolliert hast und der Vermieter Dir das Haus so zugemutet hat, dann hättest Du wohl Anrecht auf eine professionelle Reinigung gehabt. In wie weit dieser Anspruch noch nachträglich einforderbar ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich würde auf jeden Fall vorgängig mit dem Vermieter sprechen, ob er sich noch an das Übernahmeprotokoll erinnert und daraus Dein Recht ableiten, selbst keine Reinigung zu tätigen.
Viel Kraft für die nächsten Wochen (Packen, Verhandeln, Einziehen)!/emoticons/default_smile.png
vermutlich hast du schlechte karten. damals hättest du deinen aufwand für die reinigung in rechnung stellen sollen, da du ja das mängelprotokoll entsprechend ausgefüllt hast.
das antreffen eines schlechten zustandes entbindet dich meiner meinung nach nicht, das objekt jetzt ebenfalls in diesem zustand zurück zu geben.