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Wohnungsabgabe

24Antworten6’365Aufrufevon bohne70 · 12. Oktober 2006letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. bohne701’371 Beiträge12. Oktober 2006
    Bin gerade etwas genervt! Nun da wir alle Mängel und Handwerker beim Haus durch haben, habe ich gedacht, es ist vorbei mit dem Stress und Ärger.

    Nun haben wir vom alten Vermieter die Schlussabrechnung für unser Miethaus erhalten. Die wollen doch tatsächlich noch 700.--.

    In Rechnung wurde uns eine Reinigung des Hauses gestellt, obwohl im Mietvertrag besenrein steht. Anscheinend haben wir eine andere Auffasschung von besenrein. Habe mich jedoch schon bei der Schlichtungsstelle erkundigt.

    Weiss jemand, ob folgende Dinge vom Mieter erledigt werden müssen, wenn im Vertrag besenrein steht:

    - Abdampfen und Entmoosen von Aussentreppe

    - Reinigung von Fensterläden

    - Entmoosen vom Balkon (Seitenränder, wo Wasser immer runterfliesst)

    - Entschlammern und Entstopfen von Abläufen

    Also wir waren gerade mal eine Runde verärgert. Habe ihm auch schon angerufen, aber er möchte nicht so wie ich. Irgendwie scheinen wir da keine einfache und schneller Lösung zu finden. /emoticons/default_mad.png 😡

  2. Maluna90 Beiträge12. Oktober 2006
    Für mich hört sich das nach Dingen an die eindeutig der VERMIETER zu tragen hat... hol Dir doch fundierten Rat vom Mieterschutzbund

  3. Ragiba00774 Beiträge12. Oktober 2006
    Hallo,

    gute Frage /emoticons/default_sad.png

    Muss das auch noch abklären lassen.

  4. Kurt Wagner468 Beiträge12. Oktober 2006
    Spiess umdrehen (mache ich immer so bei solchen Sachen /emoticons/default_wink.png). ER soll Dir aufzeigen, wie die genauen Regeln sind - wenn es keine schriftlichen Regeln/Verträge gibt die gegenseitig unterzeichnet sind, ist es sein Problem.

    Er will ja Geld von Dir und nicht umgekehrt - oder was würde passieren, wenn Du nicht bezahlst? Hat er irgendwelche wirklichen Druckmittel (ich rede jetzt nicht von Mahnungen und angedrohten Betreibungen)?

  5. bohne701’371 Beiträge12. Oktober 2006
    Das Problem ist, dass es da noch eine Kaution gibt. Es ist klar, dass er nicht einfach darüber verfügen kann, aber er kann die Auszahlung natürlich auch verzögern. Das ist stückweit sicherlich eine Art Druckmittel.

    Grundsätzlich möchte wir es ja nicht unbedingt zu weit treiben und es muss auch nicht unbedingt auf der Schlichtungsstelle enden. Aber trotzdem will er zuviel Geld. Mal schauen, vielleicht finden wir ja eine Zwischenlösung!?

  6. vike150 Beiträge12. Oktober 2006
    Oh Mann, sehr gutes Thema! Ich drück dir die Daumen, dass ihr euch irgendwie einigen könnt. Wir müssen zwar "nur" aus einer Wohnung ausziehen, aber mussten damals auch eine ziemlich hohe Kaution hinterlegen. Bin mal gespannt, wie es uns ergeht.

    Wir haben eine kleine Macke in die Duschtasse gemacht, d.h. die Emaille ist ca. Linsengroß abgeplatzt. Zählt das wohl zu normalen Abnutzungsspuren (habe die Handdusche so blöd fallen lassen) oder werden wir das ersetzten müssen? Zahlt das dann ggf. wohl die Haftpflichtversicherung, denn so eine ganze Duschtasse auszutauschen wäre ja sehr teuer? *grübel*

    Gute Idee, sich da jetzt mal Gedanken zu zu machen...

  7. Kurt Wagner468 Beiträge12. Oktober 2006
    bei uns bei der Wohnungsabgabe gabs auch ein paar Problemchen (Dübellöcher, Decke wurde durch eine Lampe verschmutzt und sonst noch ein paar Kleinigkeiten). Der Vermieter wollte dann auf unsere Kosten die ganze Wohnung neu streichen und wollte pro Loch irgendwo 20 Franken oder so - wir haben uns geweigert und gesagt, dass wir höchstens das defekte Zahnglas ersetzen würden. Der Vermieter hat dann auf eigene Kosten die Wohnung neu gestrichen (meiner Meinung nach völlig übertrieben für eine Wohnung, die keine 3 Jahre alt war, wir waren keine Raucher, keine Kinder etc.).

    Das Mietzinsdepot bekamen wir zurück und erst nachträglich, haben wir das Zahnglas bezahlt- für mehr haben wir auch nicht unterschrieben.

    Es kommt immer auch darauf an, wie lange man in einer Wohnung war. Wenn z.B. der Teppich ersetzt werden muss der 6 Jahre alt ist, und der eigentlich eine Lebensdauer von 10 Jahren hätte - muss man nur den entsprechenden Anteil (bei dem Beispiel 40 %) bezahlen und nicht den gesamten Betrag.

    Halt alles Gauner, egal ob GU oder Wohnungsvermieter - sich einfach nicht beeindrucken lassen, ja nichts unterschreiben mit was man nicht 100 % einverstanden ist.

  8. bohne701’371 Beiträge12. Oktober 2006
    Wir waren nur 2.5 Jahre in unserem Mietshaus. Wegen dem Streichen haben wir gar keine Probleme, aber eben wegen den anderen Sachen. ... und da bin ich der Meinung, dass gewisse Dinge zum Gebäudeunterhalt zählen und da sehe ich nicht ein, warum wir als Mieter dies zahlen sollten. Für etwas zahlt man ja schliesslich auch eine Miete!

  9. reto339 Beiträge12. Oktober 2006
    @Vike Das übernimmt die Haftpflichtversicherung (bei uns wars ein Nagellack und das Lavabo), es gibt natürlich einen Selbstbehalt, war bei uns 500 CHF.

    Wir Wohnen nun schon 8 Jahre in unserer Wohnung, bis wir ausziehen werden wirds wahrscheinlich Oktober 07, in dieser Zeit gabs schon kleinere Macken. Ausser im Bad, da fallen die Plättli von der Wand /emoticons/default_eek.png (das Haus ist aber erst 7 Jährig !!). Einzig die Wände muss man streichen (habe früher drinnen geraucht), aber da müssen wir ja nur den Anteil bezahlen wie Kurt schon bemerkt hat.

    Gruss

    Reto

  10. hueslibauer609 Beiträge13. Oktober 2006
    @ reto: Ich denke nach 8 Jahren müsst ihr doch nicht die Malerarbeiten bezahlen in der Wohnung , oder????

    Aber mal eine andere Frage: Wie könnt ihr 8 Jahre in einer Wohnung leben wenn das Haus erst 7-jährig ist???/emoticons/default_confused.png

    @ bohne: ich würde das mit der Rechnung auch den Mieterschutz fragen, die können Dir sicher Auskunft geben.

    Liebe Grüsse Hüslibauer

  11. bohne701’371 Beiträge13. Oktober 2006
    @hueslibauer

    Ja das ist eine gute Frage an Reto!!!! ;-)))

  12. reto339 Beiträge13. Oktober 2006
    uuups, da habt Ihr recht, das geht wohl nicht /emoticons/default_rolleyes.gif

    Wenn wir nächsten Oktober ausziehen, haben wir 8 Jahre da gewohnt. Jetzt ist das haus 7 Jährig.

    Wie's mit dem bezahlen der Malerarbeiten aussieht sehen wir dann in einem Jahr. (Hoffentlich, wenn bis dahin unser Häuschen steht)

  13. hueslibauer609 Beiträge13. Oktober 2006
    Das tönt schon logischer😀

    Liebe Grüsse Hüslibauer

  14. sugus13. Oktober 2006
    @bohne

    so ein mist aber auch....700 fr. ist ja nicht grad wenig.

    Ich hatte meine ganze wohnung für 850 Fr. von einem putzinstitut reinigen lassen...und von jemandem anderem hab ich gehört, dass der vermieter zu ihr gesagt habe, sie sei begeistert, so sauber hätte sie die wohnung noch gesehen....

    hmm...wenigstens etwas das in unserem fall mal problemlos lief...

  15. bohne701’371 Beiträge13. Oktober 2006
    Das war bei uns so in der alten Wohnung. Aber da wir ja in diesem Fall beim Einzug das Haus einen Tag lang zu zweit geputzt haben und danach im Vertrag aus diesem Grund "besenrein" abgemacht haben, ist es umso ärgerlicher, dass sie jetzt mit so Sachen kommen.

    ... und am Telefon muss man sich dann noch anhören "besenrein" sei ja ein nicht klar definierter Begriff und etwas dehnbar. Wobei es nur in Richtung Vermieter gedehnt wird!

    Naja ab jetzt wird sich mein Mann darum kümmern. Irgendwie klappen solche Diskussionen einfach besser, wenn dies von einem Mann kommt. In vielen Bereichen gilt eben immer noch "ah das ist eine Frau, die hat ja keine Ahnung". Das ärgert mich dann nochmals umso mehr! ;-(

  16. sugus13. Oktober 2006
    @bohne

    ja da hast du allerdings recht ! ich bin keinenfalls irgend so eine feministin, die sicher über alles und jeden aufregt und überall nur frauenfeindlichkeiten sucht und findet...

    aber oft genug, ist es tatsächlich so....

    Manchmal denk ich da dran wenn ich mit so 5 Männern eine Sitzung hab...da werd ich ernst genommen....und handkerum in so kleinigkeiten, da wirst du belächelt als ahnungsloses anhängsel am Herr im Haus

  17. bohne701’371 Beiträge13. Oktober 2006
    Ja diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Aber was solls. Wenn's drauf an kommt, können wir uns Frauen schon auch wehren! Nicht wahr!!!!????? 🙂

  18. mckaiser643 Beiträge16. Oktober 2006
    Das stimmt, ich habe mich auch schon oft geärgert, dass ich als Bauherrin weniger ernst genommen werde als mein Mann...

  19. sugus16. Oktober 2006
    jo sicher können wir das....

    dann sind wir einfach die hausdrachen der bauherren *g*

  20. Guest16. Oktober 2006
    Ausser wenns um die Küche geht, dann kommen die Männer immer, das sei Frauensache, wegen dem Kochen und den Kindern /emoticons/default_confused.png