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Grenzabstand richtig messen

5Antworten3’343Aufrufevon Gräfin1983 · 6. Juli 2018letzter Beitrag vor 8 Jahren
  1. Gräfin19839 Beiträge6. Juli 2018
    Hallo

    Wir sind grad etwas ratlos.

    Unser Grundstück im Aargau grenzt zu einer Seite an eine Gemeindestrasse von welcher unser geplanter Zaun (80 cm) 60 cm sein soll.

    Auf der hinteren Seite des Grundstücks ist eine Kantonsstrasse. Von der Kantonsstrasse ca 1 m weg ist der Grenzstein unserer Parzelle.

    Nun wollen wir zum Schutz unser Kinder dort auch einen Zaun errichten.

    Für 80 cm Höhe müssten wir 1 m Abstand vom Strassenmark einhalten.

    Für 81 cm bis 1,8 cm 2 m Abstand vom Strassenmark.

    Was ist dieses Strassenmark der Kantonsstrasse?

    Muss ich von Kante Kantonsstrasse messen oder von unserem Grenzstein aus? Da würden wir dann einiges an Garten verlieren.

    Danke für eure Hilfe!

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  2. Gräfin19839 Beiträge6. Juli 2018
    Sorry ich meinte natürlich von 81 cm bis 180 cm müssten wir 2 m Abstand vom Strassenmark einhalten.


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  3. Kaffeebart693 Beiträge6. Juli 2018
    Ich würde vermuten von eurem Grenzstein aus.

    Gibt es bei den Dokumenten nicht auch eine Erläuterung? Viele Gemeinden haben noch schön graphisch aufbereitet anhand eines Beispieles was den nun genau gemeint ist.

    Den Begriff Strassenmark habe ich bislang noch nie gehört.

  4. rauchi748 Beiträge6. Juli 2018
    Ich würde vermuten von eurem Grenzstein aus.
    Gibt es bei den Dokumenten nicht auch eine Erläuterung? Viele Gemeinden haben noch schön graphisch aufbereitet anhand eines Beispieles was den nun genau gemeint ist.
    Den Begriff Strassenmark habe ich bislang noch nie gehört.
    Ich kann bestätigen, dass sich der Grenzabstand von 6m von der Kantonsstrassenparzelle bzw. deren Grenze bemisst. Der eigentliche Strassenrand ist nicht massgebend. Wenn ein Gehweg vorhanden ist, liegt die Grenze im Normalfall auf der Hinterkante desselben (Innenkante Bundstein oder Stellplatte). Wenn kein Gehweg vorhanden ist besteht meistens ein Bankett, das normalerweise zur Kantonsstrassenparzelle gehört.

    Im Übrigen: Mark(-stein) = Grenzstein

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  5. Gräfin19839 Beiträge8. Juli 2018
    Danke für eure Antworten. Dann müssen wir wohl von unserem Grenzstein 1 m auf unser Grundstück rein für einen 80 cm Zaun.

    Schönen Sonntag euch.

  6. Bauanwalt11 Beiträge27. Juli 2018
    Strassenmark bedeutet nach aargauischem Recht die im Gelände durch ein amtliches Grenzzeichen (Markstein, Metallbolzen, in Stein gehauenes Kreuz usw.) festgelegte Grenze der Strassenparzelle (sog. Vermarchung).
    Liebe Grüsse


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