Gibt es bei den Dokumenten nicht auch eine Erläuterung? Viele Gemeinden haben noch schön graphisch aufbereitet anhand eines Beispieles was den nun genau gemeint ist.
Den Begriff Strassenmark habe ich bislang noch nie gehört.
Ich würde vermuten von eurem Grenzstein aus.
Gibt es bei den Dokumenten nicht auch eine Erläuterung? Viele Gemeinden haben noch schön graphisch aufbereitet anhand eines Beispieles was den nun genau gemeint ist.
Den Begriff Strassenmark habe ich bislang noch nie gehört.
Ich kann bestätigen, dass sich der Grenzabstand von 6m von der Kantonsstrassenparzelle bzw. deren Grenze bemisst. Der eigentliche Strassenrand ist nicht massgebend. Wenn ein Gehweg vorhanden ist, liegt die Grenze im Normalfall auf der Hinterkante desselben (Innenkante Bundstein oder Stellplatte). Wenn kein Gehweg vorhanden ist besteht meistens ein Bankett, das normalerweise zur Kantonsstrassenparzelle gehört.
Strassenmark bedeutet nach aargauischem Recht die im Gelände durch ein amtliches Grenzzeichen (Markstein, Metallbolzen, in Stein gehauenes Kreuz usw.) festgelegte Grenze der Strassenparzelle (sog. Vermarchung).
Liebe Grüsse