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Grenzabstände bei Gemeindestrassen über Grundstück

2Antworten1’815Aufrufevon mcc1975 · 28. Dezember 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. mcc197532 Beiträge28. Dezember 2014
    Hallo allerseits

    es geht eigentlich nur um eine kurze Geschichte: wenn ich ein Grundstück habe, der von einer öffentlichen Strasse geteilt wird, wie sieht es da mit dem (kleinen) Grenzabstand aus. Gilt der ab Kante Grundstück oder ab Kante Strasse? Der Grund, warum ich frage ist der, dass zwar in diesen Beitrag () von einen Strassenabstand die Rede ist, der allfällig zukünftiger Nachbar schräg gegenüber, der übrigens die gleich Situation hat (1/3 seines Grundstückes ist auf dieser Seite der Strasse) nur einen einen Strassenabstand (wenn man das noch so nennen kann) von lediglich 1.5m hat. Gem. BNO der Gemeinde kann man die Grenzabstände bei der Wohnzone W1 nämlich weder reduzieren noch aufheben. Deswegen bin ich ein bisschen verwirrt...

    Vielen Dank schon Mal für Euer Feedback.

    Verschneite Grüsse

    Marcio

  2. emil172’299 Beiträge6. Januar 2015
    Ich verstehe die Frage nicht: Wenn du ein Grundstück hast, das von einer öffentlichen Strasse geteilt wird, dann hast Du zwei Grundstücke, denn eine Parzelle ist eine zusammenhängende Fläche mit definierter Grenzlinie.

    Wenn der Weg über die Grundstücke verläuft, also keine eigene Parzelle ist, dann ist es kein öffentlicher Weg, sondern bestenfalls ein Privatweg, dessen öffentliche Benutzung durch eine Dienstbarkeit geregelt ist.

    Geh doch einfach aufs Bauamt der betreffenden Gemeinde und frage den freundlichen Menschen dort, wie das in diesem konkreten Fall genau ist.

  3. mcc197532 Beiträge8. Januar 2015
    Hallo Emil17

    vielen Dank. Du hast mich auf die richtige Fährte gebracht! Wenn das Grundstück durch eine Strasse geteilt wird, dann kann es tatsächlich keine Gemeindestrasse sein. Hab heute bei der Bauverwaltung der Gemeinde nachgefragt und tatsächlich, es handelt sich um eine Privatstrasse. Gem. dem freundlichen Mitarbeiter gibt es demnach keine min. Grenzabstände, was die Situation sehr vereinfacht. Er meinte allerdings, im Grundbuchamt könnte zu diese Dienstbarkeit (Privatstrasse) einen zus. Abstand eingetragen sein, der wäre allerdings sicher kleiner als den kl. Grenzabstand. Mit diesen Angaben reicht es schon.

    Ich danke Dir nochmals, dein Beitrag war sehr hilfreich.