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Abstand Strasse /Weg

7Antworten1’619Aufrufevon Stschuetz · 9. Februar 2020letzter Beitrag vor 7 Jahren
  1. Stschuetz4 Beiträge9. Februar 2020
    Hallo Zusammen

    Wir sind an einer Vorstudie für ein Einfamilienhaus.

    Unsere Parzelle liegt auf der Rückseite an einer Privatstrasse und seitlich an einer schmalen strasse mit Fahrverbot (Zubringer gestattet).

    Erste Abklärungen mit der Gemeinde hat ergeben, dass wir zu beiden Strassen den Abstand von 6M einhalten müssen.

    Vor allem bei der Fahrverbotsstrasse hat uns das etwas überrascht, da die 3 anderen Parzellen bereits mit 3.5 m abstand gebaut haben.

    Gibt es eine Definition, wann eine Strasse als Strasse zählt und wann als Weg? Oder ist dies etwas Willkür der Gemeinde?

    im pbg kanton zürich habe ich nichts gefunden.

    danke + lg 

  2. Xcoder464 Beiträge9. Februar 2020
    Schau mal im ZH GIS Browser ob es da irgendwelche Baulininen gibt. Die ÖREB-Kataster Karte sollte alles enthalten.

  3. Stschuetz4 Beiträge9. Februar 2020
    Hoi Xcoder

    nein da sehe ich keine baulinien.

    lg

  4. muraxi9001515 Beiträge9. Februar 2020 · bearbeitet
    Hast du im pbg Art 265 gelesen?

    Bei uns war in einer vergleichbaren Situation (wenn ich mich richtig erinnere) relevant, wie unser Haus erschlossen war und welche Dienstbarkeiten (Fahrrechte) im Grundbuch vorhanden waren. 
     

    Wie haben auf zwei Seiten von unserem Grundstück Wege. Bei beiden hätten wie bis 3.5m rangehen können. 
     

    Meines Wissens war bei uns auch relevant wieviele Wohneinheiten durch ebendiese Wege erschlossen werden.
     

    hier noch ein Link mit möglicherweise relevantem Text

    http://www.vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=www.vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209826&W10_KEY=2282641&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw

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  5. Stschuetz4 Beiträge9. Februar 2020
    Hi Muraxi

    Vielen Dank für die Infos.

    Im PBG 265 stehen zwar die Abstände, nicht jedoch was ein Weg als Weg klassifiziert.

    Das die Anzahl von Einheiten die erschlossen sind  massgebend sind habe ich auch schon gehört.

    Aber wie und wo das genau geregelt ist konnte ich noch nicht finden.

  6. Pfälzer9’908 Beiträge9. Februar 2020
    hat uns das etwas überrascht, da die 3 anderen Parzellen bereits mit 3.5 m abstand gebaut haben.
    Das sind alles alte Gebäude.... also älterer Bestand? Ab und an lässt sich das auch über eine Ausnahmebewilligung regeln...also dem alten Bestand anpassen (Du beim Neubau keinen Nachteil gegenüber den früheren Bauherren hättest), wenn es der Bauverwalter, oder der Bauausschuss änlich sehen. Ansonsten kann man auch mal eine entspr. Anfrage an den Kanton richten. Nicht immer ist das was sie so denken und wünschen, bei jeder Gemeinde auch so angekommen.

  7. Stschuetz4 Beiträge9. Februar 2020
    Hallo Pfälzer

    Ja das sind alles alte Gebäude.

    Da die Aussage ja vom Bauausschuss kam, denke ich nicht das sie uns eine Ausnahmebewilligung geben 🙂

    Ich denke wir kommen nicht darum herum, das rechtlich abklären zu lassen.

    Danke euch

  8. Pfälzer9’908 Beiträge9. Februar 2020
    Aha.... ja das ist dann wirklich blöd und bedarf wohl einer rechtlichen Vorklärung... dazu wünsche ich Dir viel Erfolg.