Bei uns war in einer vergleichbaren Situation (wenn ich mich richtig erinnere) relevant, wie unser Haus erschlossen war und welche Dienstbarkeiten (Fahrrechte) im Grundbuch vorhanden waren.
Wie haben auf zwei Seiten von unserem Grundstück Wege. Bei beiden hätten wie bis 3.5m rangehen können.
Meines Wissens war bei uns auch relevant wieviele Wohneinheiten durch ebendiese Wege erschlossen werden.
hier noch ein Link mit möglicherweise relevantem Text
hat uns das etwas überrascht, da die 3 anderen Parzellen bereits mit 3.5 m abstand gebaut haben.
Das sind alles alte Gebäude.... also älterer Bestand? Ab und an lässt sich das auch über eine Ausnahmebewilligung regeln...also dem alten Bestand anpassen (Du beim Neubau keinen Nachteil gegenüber den früheren Bauherren hättest), wenn es der Bauverwalter, oder der Bauausschuss änlich sehen. Ansonsten kann man auch mal eine entspr. Anfrage an den Kanton richten. Nicht immer ist das was sie so denken und wünschen, bei jeder Gemeinde auch so angekommen.