SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Geteilte Schuldbriefe

12Antworten8’402Aufrufevon booker · 2. August 2006letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. booker1’201 Beiträge2. August 2006
    Hallo

    Wir haben wohl bald unseren Notariatstermin für die Kaufverträge und die Erstellung des Schuldbriefes für die Bank.

    In der Basler Zeitung war nun ein interessanter Artikel worin empfohlen wurde mehrere Schuldbriefe zu erstellen, sprich den Schuldbrief aufzuteilen auf mehrere Einheiten. Es hat wohl dann Vorteile wenn man in einigen Jahren wenn die Hypoverträge mit der Bank auslaufen mit neuen Partnern zusammenarbeiten will und die mehrere Tranchen Hypotheken haben will.

    Hat dies jemand schon gemacht ?

    Bei uns sind es um die 655'000 CHF die wir voraussichtlich dritteln werden - denkt Ihr das ist Ok oder würdet Ihr das anders machen.

    Einen Schuldbrief umschreiben kostet dann immer etwa 1000 CHF wenn man dies später macht.

  2. bohne701’371 Beiträge2. August 2006
    Wir haben einen Schuldbrief gemacht. Wussten nichts von wegen Trennung der Schuldbriefe. Naja mal schauen, was dann passiert. Für die nächsten 10 Jahre haben wir ja Ruhe und danach müssen wir uns mit dem Thema Hypothek und Zinsen wieder auseinandersetzen!

  3. raycecile2’603 Beiträge2. August 2006
    Beim jetzigen Haus haben wir einen Schuldbrief, beim neuen Projekt 2.

    Den jetzigen haben wir vom vorherigen Eigentümer so übernohmen.

  4. Flyingtom24 Beiträge3. August 2006
    Hallo

    Wie ist das denn gemeint? Hat man dann mehrere Schuldbriefe damit man bei Verschiedenen Finanzunternehmen gleichzeitig Hypotheken abschliessen kann? Und wenn ja, sind diese Schuldbriefe im gleichen Rang?

    Gruess

    Tom

  5. raycecile2’603 Beiträge3. August 2006
    Schuldbriefe sind alle im gleichen Rang, es sind ja alles Grundpfandbriefe, die Hypotheken haben verschiedene Ränge.

  6. Flyingtom24 Beiträge3. August 2006
    Schuldbriefe sind alle im gleichen Rang, es sind ja alles Grundpfandbriefe, die Hypotheken haben verschiedene Ränge.
    Hallo

    Das ist so nicht ganz richtig. Der 1. und 2. Rang der Hypothek hat mit dem Schuldbrief nichts zu tun. Die Ränge bei dem Schuldbriefen bezeichnet die Rangordnung der im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte.

    Gruess

    Tom

  7. raycecile2’603 Beiträge3. August 2006
    Korrektur:

    http://eigenheim-info.ch.amadeus.sui-inter.net/index.php?page=730

  8. Flyingtom24 Beiträge3. August 2006
    Nanu? Das ist doch das was ich geschrieben habe?

    Gruess

    Tom

  9. Ragiba00774 Beiträge3. August 2006
    Hallo

    Das ist so nicht ganz richtig. Der 1. und 2. Rang der Hypothek hat mit dem Schuldbrief nichts zu tun. Die Ränge bei dem Schuldbriefen bezeichnet die Rangordnung der im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte.

    Gruess

    Tom
    Ja Tom, das ist so korrekt /emoticons/default_smile.png

  10. informa4 Beiträge14. September 2006
    Hallo Bohne70

    Um eine Hypothek in verschiedene Fälligkeiten und Zinssätze aufzuteilen brauchen Sie nicht unbedingt mehrere Schuldbriefe im gleichen Rang zu errichten - es sei denn, sie möchten Ihre Hypotheken auf verschiedene Finanzinstitute auftteilen. Z.B. eine Bank und eine Vericherung. Was allerdings nicht normalerweise nicht zu empfehlen ist, da Sie ihre Unterlagen mehrmals einreichen müssten und und mit einer Aufteilung Ihre Verhandlungsposition geschwächt würde, denn ein Kreditgeber muss natürlich über andere Gläubiger informiert sein.

    Holen Sie sich dazu im Abschnitt meiner Gratis-Homepage diese und andere wichtige Infos: http://www.eigenheim-info.ch/index.php?page=696

    Ratschlag von Informa

  11. informa4 Beiträge14. September 2006
    Hallo

    Wie ist das denn gemeint? Hat man dann mehrere Schuldbriefe damit man bei Verschiedenen Finanzunternehmen gleichzeitig Hypotheken abschliessen kann? Und wenn ja, sind diese Schuldbriefe im gleichen Rang?

    Gruess

    Tom
    Hallo Tom,

    Man kann für ein einzelnes Objekt mehrere Schudbriefe bis zur Höhe des geschätzten oder errechneten Verkehrswerte im gleichen Rang errichten lassen.

    Das ist z.B. üblich, wenn bei einer Ueberbauung Wohneigentum verkauft werden soll. Ein Schuldbrief im 2. Rang bedeutet normalerweise eine Belehnung über dem Verkehrswert mit Zusatzdeckung.

  12. Ragiba00774 Beiträge14. September 2006
    Hallo,

    je nach Kanton kann man aber auch viel höher Schuldbriefe errichten lassen.

    Zum Beispiel: Wert eines EFH 800'000

    Errichtung Schuldbriefe für 2'000'000 ohne weiteres möglich im Kanton Luzern!

  13. informa4 Beiträge14. September 2006
    Hallo Tom,

    die Frage ist nicht die, ob man überhöhte Schuldbriefe ohne Zusatzdeckung errichten kann, sondern ob sich ein Kreditisntitut findet das diese Ueberschuldung finanzieren würde.