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Registerschuldbrief

4Antworten1’060Aufrufevon Marco123 · 22. September 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Marco123133 Beiträge22. September 2016
    Hallo,

    ich brauche Schuldbriefe für meine Hypothek.

    Die Hypothek beträgt 300'000.-   -   macht es Sinn oder gibt es Nachteile, den Schuldbrief auf 500'000.- auszustellen?

    Mein Hintergedanke ist, genügend Spielraum zu haben, wenn in Zukunft eine 2te oder eine grössere Liegenschaft in Betracht kommt.

    Den Notar habe ich dazu nicht befragt. Er hat mir aber mitgeteilt, dass im Kt BL die Gebühren unabhängig von der Höhe des Schuldbriefes seien.

    Beim Kauf einer grösseren Liegenschaft, wäre es wohl eh egal, da ich dann den Schuldbrief einfach übertragen könnte.

    Wäre es Nachteilig beim Kauf einer 2ten Liegenschaft?

    Gruss

    Marco

  2. tommuller500 Beiträge22. September 2016
    Hallo Marco

    Grundsätzlich könnte es nachteilig sein, wenn du in Zahlungsnot kommst und die Liegenschaft zwangsversteigert wird. Die Bank, welche den Schuldbrief "in den Händen hält" hat das Recht, vom Kaufpreis den Anteil bis zur Höhe des Schuldbriefes zuzüglich 3 Jahreszinse (Maximalzins) einzubehalten um die Forderung zu decken.

    In vielen Kantonen sind die Kosten für die Erstellung des Schuldbriefes abhängig von der Höhe, deshalb wird oft keine allzu grosse Reserve eingebaut.

    Deinen Kommentar betreffend Übertragung eines Schuldbriefes kapiere ich nicht. Die Schuldbriefe sind immer auf die Liegenschaft behaftet und können nicht einfach auf eine andere Liegenschaft übertragen werden.

    Was allenfalls Sinn machen könnte, ist eine Aufteilung der Gesamtsumme auf mehrere Schuldbriefe. So könnte (bei entsprechend tiefer Belehnung der Liegenschaft) allenfalls ein nicht belasteter Schuldbrief als Sicherheit für den Erwerb einer zweiten Liegenschaft herhalten.

    Ich hoffe, mein Geschreibe ist einigermassen verständlich ;-)

    Gruess

    Tom

  3. Marco123133 Beiträge22. September 2016
    Hallo Tom,

    danke für Deinen Beitrag.

    Mit Übertragen meinte ich den Fall, dass ich Haus 1 verkaufe und gleichzeitig ein Haus 2 kaufe. So wäre der Schuldbrief immer nur auf 1 Liegenschaft.

    Also Deine Empfehlung wäre z.b die 500'000 auf 2x 250'000 zu splitten?

    Ich habe mich für eine 5-Jährige Festhypothek entschieden und beabsichtige so oder so, die Hypothek nach 5 Jahren auf 250'000 zu reduzieren.

    Ich bin da momentan noch recht überfragt, da ich noch nicht den Durchblick habe...

    In 1,5 Wochen steht der Notartermin für den Verkaufsvertrag an und ich muss noch vorgeben, wie ich das mit dem Schuldbrief machen möchte.

    Viel Zeit bleibt mir ja nicht mehr.

    Habe ich richtig verstanden, dass bei einer Zwangsversteigerung die Bank dann auch 500'000 beanspruchen könnte, obwohl ich "nur" 300'000 belehnt habe?

    Gruss

    Marco

  4. tommuller500 Beiträge22. September 2016
    Hallo Marco

    Wie gesagt, der Schuldbrief ist und bleibt auch mit einer einzigen Liegenschaft behaftet und auch im Grundbuch so eingetragen. Wenn du eine andere Liegenschaft kaufen möchtest, brauchst du auf der dieser ebenfalls einen Schuldbrief (sofern noch keiner besteht). Der Schuldbrief ist NIE mit einer Person verbunden, sondern IMMER mit der Liegenschaft.

    Ja, dann wäre es in der Tat eine Möglichkeit 2 Schuldbriefe zu erstellen. Splittung wie von dir erwähnt. Bitte beachte, dass es keinen Sinn macht, wenn du 500k Schuldbrief erstellst auf einer Liegenschaft mit 400k Verkehrswert.

    Selbstverständlich darf die Bank nur die offenen Forderungen decken. Der Schuldbrief sagt lediglich aus, wie viel des Verkaufpreises theoretisch für die Deckung der Forderungen "genommen" werden darf.

    Gruss

    Tom

  5. Marco123133 Beiträge22. September 2016
    Hallo Tom,

    ok. Da bin ich in dem Fall von falschen Tatsachen ausgegangen.

    Aber ich glaube, Du hast das gut erklärt.

    Die Liegenschaft hat schon mehr Wert als 500'000.

    Je nach Schätzung zwischen 550 und 620T

    Ich hoffe, dass das Sekretariat des Notars mich korrekt informiert hat, dass es im Kt BL keinen Unterschied macht von den Gebühren.

    Dann muss ich mal darüber schlafen, ob ich das nicht doch splitten möchte.

    Gruss

    Marco