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Garantie auf Umgebungsarbeiten

0Antworten2’198Aufrufevon booker · 23. Oktober 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. booker1’201 Beiträge23. Oktober 2009
    Liebe Forenteilnehmer

    Wir haben Ende 2007 unser Haus bezogen und demnächst steht die 2-Jahresabnahme an.

    Wir sind am Hang und aussen hat sich z.Bsp. auf dem Sitzplatz der Boden natürlich mittlerweile etwas abgesenkt. Als wir letzthin einen Granittisch für unseren Sitzplatz aufstellten mussten wir 4 Beton-Platten finden, die ungefähr gleich liegen. Es war unmöglichd en Tisch so aufzustellen wie wir gerne gemacht hätten.

    Auch bei der Zufahrt zum Carport oben am Haus hat sich der Boden etwas gesenkt und die Verbundsteine liegen mittlerweile etwa 2 cm tiefer als der Carport.

    Der GU/Architekt meinte letztes Jahr mal das falle zwar nicht mehr unter Garantie da Aussenarbeiten und natürliche Absenkungen, aber er würde den Gärtner mal vorbeischicken zum ausfüllen. Bei der Abnahme des Hauses unseres Nachbarn hat er aber jetzt gesagt Umgebungsarbeiten seien sowieso von der Garantie ausgeschlossen.

    In unserem Vertrag haben wir keinen solchen Passus drin, gibt es SIA Normen die dies regeln - weiss da jemand Bescheid ?

    Gruss

    booker