Kann mir jemand in dieser verzwickten Situation helfen ?
Es geht um folgendes:
Ich habe einen unterirdischen Anbau im Garten gebaut. Zur Belichtung des Raumes wurden 3 Oberlichter geplant. Grösse 2 Meter mal 1 Meter pro Oberlicht.
Vor 1 Jahr traf ich an der Bau Messe Zürich die Firma Berger Metallbau AG Langnau. Herr Berger selbst, versprach mir diese Konstruktion fachgerecht zu erfüllen.
In der Zwischenzeit stehen nun die 3 Oberlichter bei mir im Garten und können nicht verwendet werden. Wie kam es dazu; bei der 2 Installation (die 1 Installation musste erneuert werden, da Schrauben rosteten und keine Isolation angebracht werden konnte) war eine Isolationsfirma dabei, welche eine Weiterverarbeitung ablehnte, nachdem ich 4 weitere Isolationsfirmen gefragt habe, wurde jeweils die Arbeit abgelehnt, da die Oberlichter nicht für einen Einbau geeignet seien. Daraufhin habe ich bei den staatlichen Ämter nachgefragt und beim Amt für Umwelt und Energie wurde die Konstruktion total abgelehnt, dies heisst eine offizielle Bauabnahme wäre zur Zeit nicht möglich. Alle diese Ablehnung und Absagen teilte ich der Firma Berger Metallbau AG Langnau mit und bat um eine Verbesserung. Es kam ein Vorschlag nach längerem hin und her mit einer zusätzlichen Unterkonstruktion heraus. Aus Vorsicht nach so vielen Schwierigkeiten, lies ich dies nochmals bei einer Ingeneer Firma für Bauphysik nachkontrollieren und diese sicherten sich auch beim Amt für Energie ab. Das Resultat war eine weitere Ablehnung, aufgrund vor voraussichtlicher Schimmel-, Kälte- und Graubildung die eine zukünftige Gesundheitsfährdung darstellt. Ich möchte unterstreichen, dass ich sehr angenehm überrascht war, über die sachliche Hilfe des Amtes, da diese mich von einem grossen Schaden bewarte. Bauphysik Schäden sind - unbeachtete Kältebrücken, falsch angebrachtes Isolationsglas, falsche Kunststofffugen, keine Planung für eine energetische richtige Verbindung usw. Die Firma Berger Metallbau AG will diese Expertise und Entscheidung des Amtes nicht akzeptieren und will nichts mehr machen ausser Geld zu bekommen und mich mit 3 Oberlichter die im Garten stehen alleine lassen. Sie scheint nicht fähig zu sein oder kein Interesse zu haben dieses Problem zu lösen. Es ist eine Katastrophe, Bauverzögerung und Kosten ohne Ende. Der Vertrag war ein Werkvertrag inkl. Zusatz SIA Norm.
Welche rechtliche Möglichkeiten habe ich ? kennt jemand eine Firma die fähig und kompetent ist Oberlichter auf dem heutigen bauphysikalischen Wissen zu bauen ?
Vielen Dank für die Hilfe und Ratschläge, es ist bereits eine teuere Sache.
kennt jemand eine Firma die fähig und kompetent ist Oberlichter auf dem heutigen bauphysikalischen Wissen zu bauen ?
Vielen Dank für die Hilfe und Ratschläge, es ist bereits eine teuere Sache.
Grüsse der Geschädigte
Verzweifelter
Hallo Verzweifelter
Den ganzen Vorgang kann man aus der Distanz nicht wirklich im Detail überschauen. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Erfüllung des Werkvertrages, welcher die bestellte "Sache/Leistung" in der zugesagten Qualität schuldet!
Das bedeutet natürlich, dass diese auch den derzeit gültigen Normen und behördlichen Vorgaben entsprechen muss. Ist dem nicht so, ist die Leistung mangelhaft. Wenn der Unternehmer es nicht schafft, zumindest im 2. Anlauf diesen Mangel zu beheben, dann kann man einen Dritten mit der Korrektur, zu Lasten des Vertragspartners, beauftragen.
Dazu bedarf es aber einige formalen Dinge beim entspr. Schriftverkehr. Wie dem auch sein, nach Deinen Worten ist das Ding eh nicht zu gebrauchen. Hier müsste dann eine Vertragsauflösung wegen Unfähigkeit erfolgen. Er soll den Schrott abholen.. und Du kümmerst Dich um einen neuen Partner.
Dieser .. so ja auch Deine Frage... wäre eigentlch jeder gute Fensterbauer. Solche Oberlichter sind leicht aus den üblichen Profilen herzustellen, womit diese auch den üblichen Anforderungen entsprechen. Bei der von Dir genannten Grösse, dürfte dies auch ohne weitere Probleme machbar sein. Einschliesslich evtl. gewünschtem Sonnenschutz.
Also schaue Dich mal nach solchen um.. wenn es um den Preis geht.. schaue einfach mal kurz über den Rhein... Du bist ja sehr nahe dran. Dort gibt es viele Fensterbauer, die hier auch die passenden Leistung erbringen können.
Den ganzen Vorgang kann man aus der Distanz nicht wirklich im Detail überschauen. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Erfüllung des Werkvertrages, welcher die bestellte "Sache/Leistung" in der zugesagten Qualität schuldet!
Das bedeutet natürlich, dass diese auch den derzeit gültigen Normen und behördlichen Vorgaben entsprechen muss. Ist dem nicht so, ist die Leistung mangelhaft. Wenn der Unternehmer es nicht schafft, zumindest im 2. Anlauf diesen Mangel zu beheben, dann kann man einen Dritten mit der Korrektur, zu Lasten des Vertragspartners, beauftragen.
Dazu bedarf es aber einige formalen Dinge beim entspr. Schriftverkehr. Wie dem auch sein, nach Deinen Worten ist das Ding eh nicht zu gebrauchen. Hier müsste dann eine Vertragsauflösung wegen Unfähigkeit erfolgen. Er soll den Schrott abholen.. und Du kümmerst Dich um einen neuen Partner.
Dieser .. so ja auch Deine Frage... wäre eigentlch jeder gute Fensterbauer. Solche Oberlichter sind leicht aus den üblichen Profilen herzustellen, womit diese auch den üblichen Anforderungen entsprechen. Bei der von Dir genannten Grösse, dürfte dies auch ohne weitere Probleme machbar sein. Einschliesslich evtl. gewünschtem Sonnenschutz.
Also schaue Dich mal nach solchen um.. wenn es um den Preis geht.. schaue einfach mal kurz über den Rhein... Du bist ja sehr nahe dran. Dort gibt es viele Fensterbauer, die hier auch die passenden Leistung erbringen können.
Hallo Pfälzer
Vielen Dank für die Zeilen und Ratschläge.
Leider habe ich nach 2 Faxs und 3 Mails noch keine Antwort erhalten, es meldet sich niemand mehr. In der Zwischenzeit hat mir noch eine weitere Firma eine negative Antwort gegeben, dass man mit den Dinger nichts mehr anfangen kann, auch die Gläser können nicht mehr gebraucht werden, es ist günstiger neu zu bestellen als die Alten aufzuarbeiten. Auf alle Fälle nochmals Danke für die Bemühungen und Infos. Es ist sehr nett sich die Zeit zu nehmen.
Ich kann mir Deinen Frust gut vorstellen.. aber zunächst muss ich Dir sagen, dass in solchen Fällen, ausschliesslich per Einschreiben-Rückschein, mit den Unternehmen zu verkehren ist. Fax und Mails sind im Normalfall ok, aber nicht mehr, wenn es Probleme gibt.
Hierzu muss man einfach die richtige Wortwahl treffen und klare Termine setzen, bzw. Forderungen stellen. Wenn das nicht fruchtet, kann man weitere Schritte unternehmen.
Ich biete es Dir unverbindlich an, mir mal den Vertrag und ggf.Zeichnungen/Bilder zukommen zu lassen. Ggf. kann man daraus näheres ableiten.
Ich schaue es mir gerne an und würde mich dann passend melden. Könnte allerdings bis zum Wochenende dauern, da ich heute Nacht wieder in die Schweiz fahre.