Leider funktioniert bei unserem MFH die Mängelbehebung nur sehr schleppend nach 7 Monate Einzug. Es sind darunter gravierende Mängel wie etwas undichte Fenster im Wohnzimmer und im Wintergarten und "zugige" Steckdosen. Die Mehrzahl der Fenster ist stark zerkratzt, im Wintergarten gibt es Rost (!). Die Firma bemüht sich überhaupt nicht, die Mängel zu beseitigen. Auch ein eingeschriebener Brief an die Fensterfirma hat nichts gebracht. Der GU nimmt keine Stellung dazu. Weiter funktionieren die elektrischen Storen nicht einwandfrei und bleiben immer wieder stehen. Auch hier passiert überhaupt nichts. 2 Monate hat die Heizung nicht funktioniert und die Themperaturen betrugen 16-18 Grad. Letzte Woche wurden endlich 2 defekte Thermostate ausgewechselt und die Themperatur erreicht jetzt wenigstens 20 Grad. Garantiescheine und Pläne haben wir mehrmals verlangt, aber nicht bekommen.
Was würdet ihr uns raten ? Kennt jemand einen Bausachverständigen aus der Region Basel ? Der HEV scheint mir nicht genügend neutral zu sein.
wie auch schon in vielen anderen Beiträgen mit ähnlichem Hintergrund, ist auch bei Dir die Frage: "Wer ist zuständig, noch der GU oder schon der Handwerker"?
Die geschilderten Mängel sind schon gravierend, weshalb man deren Beseitigung auch nicht anstehen lassen sollte! Jetzt zur Winterzeit schon gar nicht!
Zur Rechstsituation in der Schweiz kann ich Dir nichts sagen, aber vielleicht soviel, dass Du m.E. nochmals an den Betreffenden (GU/Handwerker?) ein Schreiben per Einschreiben (Rückschein) sendest, darin auf das erste Schreiben vom... verweist und gleichzeitig nochmals die Abstellung des Mangels BIS ZUM ....... verlangst! Du musst auf jeden Fall eine Frist eintragen (sollte angemessen sein, mind. 10 - 14 Tage) und Dir vorbehalten, nach fruchtlosem Ablauf des Termins, einen Dritten mit der Mangelbeseitigung zu beauftragen. Die Kosten hierfür würdest Du dem betroffenen Unternehmen dann in Rechnung stellen!
Ohne Termin und Rücksendeschein des Einschreibens, kann er behaupten dies Schreiben persönlich nicht bekommen zu haben oder er ging davon aus, dass dies noch Zeit hätte, u.s.w......!
Der Bausachverständige wäre vorab erst einmal von Dir zu bezahlen! Diese Kosten müsstest Du dann wieder vom Verursacher einfordern! Meist ist dies jedoch sehr schwierig, es sein denn, ihr würdet ihn als neutrale "Dritte Person" beauftragen den Sachverhalt (wenn dieser vom GU nicht anerkannt wäre/würde) zu prüfen und dessen Kosten zu teilen bzw. dem in Rechnung stellen, der als ursächlich Schuldiger den Mangel beheben muss! Hierzu müsste der GU/Handwerker aber ersteinmal Stellung beziehen!
Bei uns geht es im Ernstfall dann über einen Rechtsanwalt zum Gericht, welches dann von sich aus einen Sachverständigen mit der "Beweissichrung" vor Ort beauftragt. Leider bei uns aber nur dann, wenn der Bauherr die Kostenübernahme vorher erklärt! Dies sind dann auch schnell (je nach Streitwert) einige Tausend Euro.
Der Auftraggeber ist in der Regel der Bezahler. - Vorsicht bei Mängelerledigungsaufträgen an Dritte.
Wie wurde die Garantie in den Verträgen geregelt.
Garantiert der GU allein oder jeder Handwerker einzeln?
Für Bauarbeiten werden üblicherweise Garantiescheine über 10% der Leistungen ausgestellt.
Wer verwaltet den/die Garantiescheine.
Würde ohne schriftliche Kostengutsprache von GU, Handwerker, oder Garantiegeber nur Aufträge zu einer allfälligen weiteren Schadenvermeidung erteilen (Pflicht).
Persönlich oder telefonisch verhandeln (Kuhhandel) und alles kurz schriftlich bestätigen ist leider oft der günstigere Weg als der rechtliche .....
Leider zu oft ist ohne hohe Selbstkosten praktisch wenig zu machen wenn GU und Unternehmer nicht reagieren - fast unglaubliche Fälle sind reich dokumentiert.
Das einzige, was wirklich hilft, ist ein Garantierückbehalt auf der Schlussrechnung. Warum sollen Unternehmen sich noch anstrengen, wenn sie alles Geld bereits erhalten haben und der Bauherr mit allergrösster Wahrscheinlichkeit nie mehr Auftraggeber sein wird. Die Unternehmer, die unsachgemässe Ausführung oder Defekte an Neuinstallationen als persönliche Beleidigung auffassen und deshalb eigeninitiativ nachfragen,ob alles in Ordnung sei, sind leider fast ausgestorben.
Der HEV vertritt die Interessen der Hauseigentümer. Aus der Praxiserfahrung unterscheiden sie aber zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Will sagen, wenn die Dir davon abraten, über den Rechtsweg einzufordern, was Dir vertraglich zusteht, wissen sie wahrscheinlich warum.
ich glaube ein Grossteil der Gu's haben nur eines im Sinn , den Käufer zu übervorteilen.
Frage: habt Ihr einen Vertrag nach SiA 118, wenn ja und Ihr diese Mängel bei der Bauabnahme beanstandet habt, ist der GU beweispflichtig, dass diese Mängel nicht bestehen oder bestanden haben.
Ohne SIA 118 seid Ihr beweispflichtig, was sicher mit Photos und Zeugen geregelt werden kann. Ein Sachverständiger, den Ihr beauftragt muss er vor Gericht nicht unbedingt akzeptieren, nur ein vom Gericht angeordnete Expertise ist zwingend. Darum keine privaten Expertenkosten, die ein mehrfaches einer Veröffentlichung kosten.
Das mit dem Einschreiben ist unbedingt wichtig. IN Ch ohne Rückschein, weil wenn er nicht unterschreibt, kommt der Brief automatisch zurück).Wir haben sogar Grundbuchamtliche Verträge und noch zusätzliche Verträge, die unser GU Zi einfach ignoriert und absolut nicht einhält und trotz Mahnung und letzte Frist nicht beachtet. Am besten ist, wenn man an die Öffentlichkeit geht. Plakate, Flugblätter, usw. ist viel billiger als RA. Unser RA + Arch. vom Hev hat noch auf unsere Kosten z.G. für den GU gearbeitet.
Hev (Haus eben verkauft) lass die Finger davon . Kannst bei mir alles beweisbar lesen.
Übrigens kommt noch drauf an, ob er Euch die Handwerkergarantiescheine übergeben hat oder während der 2-jährigen Frist die Garantieledigung selbst in Auftrag gibt. Bei ersterem Fall müsst Ihr die Einschreiben und letzten Mahnungen direkt den Handwerkern zustellen ansonsten dem GU.
Nun viel Glück und bleib am Mann. Wer sich beim Bauen nicht ärgert, denn erwischt es vielmals später und dann ist's zu spät.