Fälligkeit der Steuern bei Vorbezug
- stehel11 Beiträge13. Mai 2010Hallo
Für den Kauf von unserem Haus haben wir jeweils aus der Pensionskasse und aus unseren 3a Konten Geld bezogen. Wir wissen zwar, dass dies versteuert wird, aber uns interessiert dabei das wie und wann.
Wird dies mit der Steuererklärung gemacht und dann nächstes Jahr eingegeben und wenn ja, wo in der Software kann man das eingeben? Oder müssen wir mit einer seperaten Rechnung rechnen, welche innerhalb der nächsten Monate ins Haus flattert? Ist das auch in jedem Kanton anders und wenn ja, wie ist das im Kanton Bern?
Wie ist das bei euch gewesen?
Schöne Auffahrt
Stehel
- Sonnenblume13. Mai 2010Als wir unsere 3a Konti geplündert haben wohnten wir noch in Basel. Wir mussten den Vorbezug in der nächsten Steuererklärung angeben. Danach haben wir inrgendwann die Rechnung vom Kanton und eine vom Bund erhalten.
Hier im AG gibt es auch eine spezielle Rubrik bei der Steuererklärung "Kapitalauszahlungen".
Im Kanton Bern gibt es ebenfalls einen Entsprechenden Abschnitt auf Forumlar 1
Es ist die Frage: Haben sie im Jahr xy Kapitalleistungen erhalten die bisher nicht besteuert oder steuerfrei waren?
Im Falle einer Auszahlung muss diese Frage mit Ja beantwortet und die Entsprechenden Belege beigelegt werden.
Den Steuerbetrag kannst Du Dir mit diesen Informationen ausrechnen:
3.2 Kapitalleistungen
Die Quellensteuer ist auf dem Bruttobetrag der Kapitalleistung
zu erheben und beträgt:
Bruttobetrag Prozent
auf den ersten CHF 25 000 7,00 %
auf den weiteren CHF 25 000 7,25 %
auf den weiteren CHF 25 000 7,65 %
auf den weiteren CHF 25 000 8,10 %
auf den weiteren CHF 25 000 8,70 %
auf den weiteren CHF 650 000 9,60 %
Auf Kapitalleistungen über CHF 775 000 beträgt die Quellensteuer
einheitlich 9,30 % des Bruttobetrages.
Beim Bund werden 20% der Steuern auf den ausbezahlten Betrag fällig.
Hier ein Link zum nachschlagen:
SR 642.11 Art.*36 (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer)
- Adi68434 Beiträge14. Mai 2010die steuer wird mit der auszahlung fällig. somit wohnort zum zeitpunkt der auszahlung gleich ort, wo die auszahlung besteuert wird.
- baufrau320 Beiträge14. Mai 2010Bei mir war es so:
Bezug Pensionskassengelder April 2008 (damals wohnhaft im Kanton Solothurn)
Hausbau im Kanton Bern
Einzug ins neue Haus 25.10.08
Separate Steuerrechnung für den bezogenen Anteil PK Dezember 2008 vom Steueramt Solothurn
Lieber Gruss
baufrau
- Smart_tom155 Beiträge15. Mai 2010ich hab knapp zwei Monate nach dem Vorbezug automatisch die entsprechende Rechnung erhalten. Im Kt SZ sind die fix was das anbelangt.
- Sonnenblume16. Mai 2010
ich hab knapp zwei Monate nach dem Vorbezug automatisch die entsprechende Rechnung erhalten. Im Kt SZ sind die fix was das anbelangt.
Naja dafür mit Sicherheit auch tiefer als Anderswo./emoticons/default_wink.png
- Hüsli143 Beiträge16. Mai 2010Hallo zusammen
Wir bezogen im März 2007 unsere Vorbezüge Säule 3a, im September bekamen wir von der Kantonalen Steuerverwaltung SO die Rechnung.
- Smart_tom155 Beiträge16. Mai 2010ja sonnenblume, es war tatsächlich nicht viel in Relation zum bezogenen 🙂