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Ermittlung der "richtigen" Höhe der Wasserversicherung

3Antworten2’551Aufrufevon Yotanke · 28. Mai 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Yotanke2 Beiträge28. Mai 2010
    Hallo liebes Forum

    Meine Versicherung hat mir eine Offerte für die Wasserversicherung zugestellt. Als Höhe der max. versicherten Schadenssumme hat sie dabei den Kauf-/Erstellungspreis des Hauses eingetragen.

    Das finde ich etwas gar viel. Gibt es irgendwelche "Regeln" die man anwenden kann, um die "korrekte" Höhe zu ermitteln? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht, wie hoch sind Eure Policen? Bin Besitzer eines Minergie-Standard-Reihen-EFH mit 5.5 Zi auf 2 Stöcke (+ Keller) mit Flachdach.

    Und weiss jemand, ob man im Kanton Zürich auch die Wasserversicherung beim Kanton abschliessen kann?

    Ganz herzlichen Dank für Eure Feedbacks.

    Grüsse

    Michael

  2. Sonnenblume30. Mai 2010
    Hallo Michael,

    die Zürcher Gebäudeversicherung bietet soweit ich weiss keine Wasserversicherung an.

    Bei uns (AG) ist die Wasserversicherung (auf freiwilliger Basis), bei der Gebaüdeversicherung mitversichert (gleiche Schadensumme).

    Die Prämie ist für beide Versicherungen gleich hoch.

  3. Adi68434 Beiträge1. Juni 2010
    Hallo liebes Forum

    Meine Versicherung hat mir eine Offerte für die Wasserversicherung zugestellt. Als Höhe der max. versicherten Schadenssumme hat sie dabei den Kauf-/Erstellungspreis des Hauses eingetragen.

    Das finde ich etwas gar viel. Gibt es irgendwelche "Regeln" die man anwenden kann, um die "korrekte" Höhe zu ermitteln? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht, wie hoch sind Eure Policen? Bin Besitzer eines Minergie-Standard-Reihen-EFH mit 5.5 Zi auf 2 Stöcke (+ Keller) mit Flachdach.

    Und weiss jemand, ob man im Kanton Zürich auch die Wasserversicherung beim Kanton abschliessen kann?

    Ganz herzlichen Dank für Eure Feedbacks.

    Grüsse

    Michael
    warum erscheint dir das hoch? ich denke, diese versicherung funktioniert genau so wie eine hausratversicherung. wert des hausrates = maximale versicherungssumme. wenn du diesen zu tief angesetzt hast, hast du womöglich eine unterversicherung. dann macht die versicherung einen dreisatz, indem sie folgendermassen rechnet: (schadensumme : effektiver gesamtwert x versicherter wert = dein reduzierter anspruch)

  4. Baumnuss153 Beiträge27. Juli 2010
    ich bin gerade beim einholen der angebote der wasserschadens verischerung.

    im kanton zuürich kann man das ja nur über die privaten versicherer machen.

    mir wurde bisher gesagt, dass der verkehrswert des hauses dafür angenommen wird. finde ich auch sinnvoll, damit es nicht zur unterdeckung kommt.

    übrigens habe ich rausgefunden, dass manchen versicherungen einem rabatt gewähren, wenn man auch die hausratsversicherung bei ihnen abschliesst.