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Eigentumsübertragung

4Antworten2’680Aufrufevon Daniel_Gygax · 24. November 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Daniel_Gygax53 Beiträge24. November 2010
    Hallo

    Wir haben bald unseren Notariatstermin und erhalten unser Eigenheim, nach der Schlüsselübergabe ist der restliche Kaufpreis fällig.

    Ich möchte aber einen Teil des Restpreises auf ein Speerkonto bezahlen, bis alle Mängel einwandfrei behoben sind ist das möglich?

    Gibt es irgendwelche Gesetzesartikel die das regeln?

    Mein GU konnte mir bis jetzt keine anständige Antwort geben, habe das Gefühl die wollen sich vor dieser Option drücken.

    Kann ich das alleine mit meiner Bank regeln oder wie soll ich mich verhalten?

    Greez

  2. Nice-Nofret719 Beiträge24. November 2010
    ist das ein Neubau oder ein Altbau? Bei Neubauten ist das durchaus üblich. Bei Altbauten .. ?? eher nicht. - Ausser es ist was anderes abgemacht.

    Ich würde ein Sperrkonto empfehlen /emoticons/default_wink.png Ob da Pfeil & Bogen weiterhelfen? *lol*

  3. Daniel_Gygax53 Beiträge25. November 2010
    Ja ist ein Neubau, muss mann das mit dem GU besprechen

    oder kann ich direkt bei der Bank veranlassen dass, das Geld

    auf ein Sperrkonto bezahlt wird?

    Oder ein Teil des Geldes, wieviel ist üblich?

  4. Nice-Nofret719 Beiträge25. November 2010
    .. naja, wenn Du das Gefühl hast, da sind noch teure Mängel zu beheben .. dann würde ich bis zu 10% der Gesamtsumme auf ein Sperrkonto einzahlen.

    Wenn das Haus sozusagen Mängelfrei ist, entsprechend weniger.

    Für mehr als 10% müsste man schon grobe Probleme vorraussehen.

  5. emil172’299 Beiträge3. Dezember 2010
    Üblicherweise wird das im Vertrag mit dem GU festgehalten (Summe, Fälligkeit, Zins).