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dringend eure infos

10Antworten3’699Aufrufevon josleepy · 31. August 2006letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. josleepy309 Beiträge31. August 2006
    hallo zusammen

    wir haben das nächste problem:

    heute hat mir jemand gesagt, wenn meine eltern mir das bauland schenken, dann muss ich 3% schenkungssteuern darauf bezahlen.

    wenn ich es aber im baurecht machen würde, würde das zwar nicht mir sondern noch meinen eltern gehören, das haus aber uns. und das ist irgendwie auf 50 jahre festgelegt und man hat irgendwie ein vorverkaufsrecht!

    weiss jemand darüber bescheid?

    ich muss dringend etwas wissen, denn banker, bezirksschreiberheini und alle haben eine grosse klappe, aber am ende weiss doch niemand bescheid!

    wir haben heute um 16.15h den termin für die schenkung zu unterschreiben... super....

    josleepy😱 /emoticons/default_eek.png 😱

  2. Noa948 Beiträge31. August 2006
    Der Notar müsste das eigentlich wissen. Meine Schwester hat von unserem Vater auch Land geschenkt bekommen und muss keine Steuern draufzahlen. Aber keine Ahnung ob das wieder so ein kantönlidingsbums ist.

  3. Rakete1’101 Beiträge31. August 2006
    Ich habe Geld geschenkt bekommen zum Kauf des Grundstücks und musste keine Schenkungssteuer bezahlen (Aesch BL).

    Die Notarin war übrigens sehr nett und hat mir immer alles erklärt, wenn es was zu erklären gab. Frag sie also!

  4. josleepy309 Beiträge31. August 2006
    uff! ich habe gerade rausgefunden, dass die schenkungssteuer im baselland abgeschafft wurde! aber nur an direkte verwandte! sonst sind die steuern sehr sehr hoch!

    uff, jetzt bin ich doch gerade sehr beruhigt! mein puls war also wirklich sehr hoch...

  5. Ragiba00774 Beiträge31. August 2006
    Hallo

    Das mit der Schenkungssteuer ist unterschiedlich geregelt! Also in gewissen

    Kantonen zahlt man, in andern nicht, auch die Ansätze sind total unterschiedlich.

    Wie sich ein Baurecht steuerlich verhält kann ich Dir nicht sagen. Das Baurecht

    selber löst eher keine Steuern aus. Du musst dann "theoretisch" Deinen Eltern

    einen Baurechtszins bezahlen. Das Baurecht wird in der Regel auf 100 Jahre

    eingetragen im Grundbuch. Nach 100 Jahren fällt das Haus an den Baurechtsgeber zurück,

    sprich an Deine Eltern. Oder man kann das Baurecht weitere 100 Jahre verlängern.

    Wenn man nicht verlängern will und das Haus nicht an die Eltern gehen soll,

    müsst ihr eine sogenannte Heimfallentschädigung bezahlen. Die wird vorher festgelegt, im Baurechtsvertrag!

    Hoffentlich ist es einigermassen verständlich geschrieben......

  6. BüliBau346 Beiträge31. August 2006
    Das ist interessant: Nach 100 Jahren das Haus an die Eltern zuückgeben... Wer denkt sich denn so etwas aus? ISt ja wohl doch sehr theoretisch.../emoticons/default_smile.png

  7. urs158 Beiträge31. August 2006
    Ueblicherweise sind ja die Baurechtsgeber nicht unbedingt die Eltern, sondern Uerte- oder Genossenkorporationen. Und diese Organisationen gibts wohl auch in 200 Jahren noch.

    Gruss

    Urs

  8. josleepy309 Beiträge1. September 2006
    das kann ja nur ein schweizer gesetz sein oder? /emoticons/default_biggrin.png 😀 /emoticons/default_biggrin.png

  9. foobar51 Beiträge1. September 2006
    wir haben dieses Jahr im Baurecht gebaut, Ragiba00 hat die Facts perfekt beschrieben.

    Bei uns läuft der Vertrag 80 Jahre mit einer Burgergemeinde. Vorteil für uns war, wir mussten keine Mittel für den Landkauf aufbringen und "nur" die Erschliessung der Parzelle zahlen. Der jährliche Baurechtszins (Fr. 7.80 pro m2) wird bei uns einmal im Jahr bezahlt und kann von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Uns gehört also nur das Gebäude, welches wie beschrieben nach Ablauf des Vertrags (Heimfall) an den Landbesitzer geht (dieser bezahlt den dann aktuellen Wert). Uns wurde aber gesagt, dass eine Burgergemeinde absolut kein Interesse hat 200 Einfamilienhäuser zu übernehmen und so werden die Verträge nach 80 Jahren wieder neu abgeschlossen.

    gruss

    foobar

  10. Ragiba00774 Beiträge1. September 2006
    wir haben dieses Jahr im Baurecht gebaut, Ragiba00 hat die Facts perfekt beschrieben.

    Bei uns läuft der Vertrag 80 Jahre mit einer Burgergemeinde. Vorteil für uns war, wir mussten keine Mittel für den Landkauf aufbringen und "nur" die Erschliessung der Parzelle zahlen. Der jährliche Baurechtszins (Fr. 7.80 pro m2) wird bei uns einmal im Jahr bezahlt und kann von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Uns gehört also nur das Gebäude, welches wie beschrieben nach Ablauf des Vertrags (Heimfall) an den Landbesitzer geht (dieser bezahlt den dann aktuellen Wert). Uns wurde aber gesagt, dass eine Burgergemeinde absolut kein Interesse hat 200 Einfamilienhäuser zu übernehmen und so werden die Verträge nach 80 Jahren wieder neu abgeschlossen.

    gruss

    foobar
    Hallo foobar

    Ja das ist so, in der Regel hat niemand Interesse, das Haus darauf zu übernehmen.

    So wird in der Regel der Vertrag um weitere (maximal) 100 Jahre verlängert.

    Natürlich kann man ein Baurecht auf 50, 80 oder wieviel Jahre auch immer

    abschliessen, max. einfach 100 Jahre. Und eine Verlängerung ist möglich.

    Die Eltern werden nach 100 Jahren bestimmt nicht mehr leben, aber jemand wird

    es erben und tritt an diese Stelle.

    Der Vorteil vom Baurecht ist, dass man keine Mittel für den Landkauf einbringen

    muss, wie von foobar beschrieben. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass

    der Baurechtszins nicht übermässig bzw. überhöht ist! Man sieht da auf den

    Banken teilweise die unterschiedlichsten Zahlen und Abzocken!!

    Die steuerlichen Aspekte wurden auch schon angesprochen.

  11. Gartenzwerg534 Beiträge1. September 2006
    Wir hatten unsere Eigentumswohnung auch im Baurecht erworben. Und mal ehrlich: Interessiert es mich, was in 80 Jahren ist? Kann ich mir dann immer noch Gedanken machen, wenn ich dann wirklich noch lebe /emoticons/default_smile.png.