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Finanzierung bei Bank steht bevor

4Antworten2’844Aufrufevon Blacky · 10. April 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. Blacky7 Beiträge10. April 2007
    Hallo Ihr lieben. Eine frage hab ich. Wir haben heute abend einen Termin beim Immobilienfuzzi und wollen uns ein haus kaufen, dass wir uns letzte woche ausgesucht haben. Es kostet 88.000?...kommen noch Notar, Maklergebühr, Grund.gebühr dazu, simme bei sagen wir mal grob 98.000?....kleinere Reparatur....100.000 EURO. Haben beide kein Eigenkapital, aber ich habe von meinen Großeltern eine Eigentumswohnung überschrieben bekommen. Beide haben aber noch Nutznießerrecht bis an Ihr Lebensende. Ein Bekannter, der Vermögensberater ist, meinte, meine Großeltern müssen dann mit zum Notar und Unterschreiben dass sie mit einverstanden sind, weil wir sonst das Geld v. der Bank nicht bekommen würden. Mein Opa, ist 80 und meine Oma 85. Beider Traum ist natürlich das das Enkelkind mal in die Wohnung geht...ich selber weiß, aber dass ich nicht in die Wohnung gehen werde, da sie halt einfach von der Lage und Größe nicht zu uns passt. ...das sag ich natürlich nie. Man will ja niemand verärgern.Jetzt haben wir eben erfahren, dass sie unterschreiben müssen. Das heisst ja auf deutsch...is mal was ...von wegen mein Mann und ich können beide aus irgendwelchen gründen nicht mehr abzahlen....dass m. Großeltern aus der Wohnung raus müssen???? Ich meine, wir beide haben das schon besprochen und überlegt gemacht und so vereinbart, dass wenn einer mal irgendwie arbeitslos, schwanger ect. würde das der andere bezahlen kann, aber das hört sich ja so an, dass die Großeltern erstmal Ihr Wohnrecht abtreten müssen und ich glaube nicht das sie damit einverstanden wären, egal wie oft man predigt es passiere schon nix (mein Mann ist z.b. unkündbar auf der Arbeit). Ich finde das eine ziemlich blöde situation.Ich habe nicht mit der Unterschrift der Großeltern gerechnet-ich will schließlich nicht dass sie sich ärgern das wir uns ein Häuschen kaufen............./emoticons/default_confused.png

  2. Till145 Beiträge10. April 2007
    Hallo

    das Nutzniessrecht der Grosseltern schmälert einzig den belehnbaren Wert der Wohnung. Nun kommt es halt darauf an, wie hoch die aktuellen Schulden sowie der aktuelle Wert der Wohnung ist. Was daraus als Eigenwert resultiert, könnt ihr sicher für das 'neue' Haus als Sicherheit nutzen.

    Die Frage ist, was genau die Grosseltern da notariell unterschreiben sollen, nur das Einverständnis, dass die Wohnung nachbelehnt wird, oder verzichten sie gesamt auf ihr Wohnrecht?

    Du siehst, um eine klare Antwort geben zu können, müssten etwas genauere Infos her. Ansonsten viel Glück beim Immobilienfuzzi🙂

    Gruss

    Till

  3. Blacky7 Beiträge10. April 2007
    hallo, also noch ist nix unterschrieben ;D.es ist so....die wohnung hat 3 zimmer, ist in einem Wohnkomplex. Weiss nicht genau was sie wert ist, jedenfalls ist sie abbezahlt. Die Bank will ja eine sicherheit und da wir kein EK haben, aber die Wohnung, meinte die bank die Großeltern müssen vom Wohnrecht zurück treten.

  4. Mike480 Beiträge10. April 2007
    Till ich wäre eher vorsichtig mit Äusserungen. Ausser Du kennst Dich im Deutschen Recht gut aus. Möglicherweise ist die Situation doch ein bisschen anders als wir uns das von der Schweiz gewohnt sind. Ich kann leider nicht weiterhelfen da ich nur ne rudimentäre Ahnung von der Schweizerischen Gesetzgebung habe.

    Blacky ich wünsch Euch viel Erfolg trotzdem.

  5. Till145 Beiträge10. April 2007
    Guten Abend

    @Mike, klar, ich kenne mich im Schweizer Recht wesentlich besser aus, als im Deutschen, es kann von unserem System abweichen, aber ganz sicher nicht grundsätzlich.

    ich fahre deshalb mal weiter🙂

    @Blacky: selbstverständlich will die Bank immer die besten Sicherheiten auf dieser Welt, genauso wie in der Schweiz übrigens auch. Das Wohnrecht (Nutzniessungsrecht) beschränkt eben diese ansonsten beste Sicherheit, eine Wohnung ohne Schulden. Meiner Meinung nach dürft ihr aber bei der in Frage kommenden Bank absolut darauf drücken, dass diese Wohnung auch mit diesem irgendwann auslaufenden Wohnrecht einen eigenen Wert darstellt.

    Nehmen wir mal an, die Grosseltern treten euch zu Liebe von diesem Wohnrecht zurück, würde sich für sie ja aktuell nicht eigentlich etwas ändern, sie dürften weiterhin in dieser Wohnung bleiben, diese gehört ja dir. Falls dann wirklich die dümmste Situation eintritt und die Bank die Wohnung (als euer Eigenkapitaleinsatz fürs neue Haus) verwerten würde, wäre dann nur noch ein langfristiger Mietvertrag die Rettung zur Bleibe. Andererseits darf man auch realistisch bleiben und davon ausgehen, dass dieser Fall auch aufgrund des fortgeschrittenen Alters deiner Grosseltern eher nicht eintreten wird.

    Aber klar, auf sicher ist nichts auf dieser Welt, ausser ...... Du hast eine gute Verhandlungsposition gegenüber der Bank, nutze sie aus!

    Gruss

    Till