Hallo zusammen
Da wir unserem Nachbarn das Näherbaurecht gewähren, konnten wir dafür eine Baubeschränkung aushandeln, damit er uns nicht die Abendsonne "klauen" kann. Im Parzellierungsbegehren steht wörtlich "Im Bereich der Baubeschränkung dürfen keine Hochbauten errichtet werden".
Nun erhielten wir einblick in nachbars Baupläne und siehe da, ihr gedeckter Sitzplatz ragt über diese Baubeschränkung!
Wir gingen davon aus, dass mit Hochbauten generell alle Bauten über dem Terrain gemeint sind. Ist das so? Kennt jemand die genaue Definition von Hochbauten resp. zählt ein gedeckter Sitzplatz nicht zu Hochbauten?
Besten Dank für euer Feedback
Hallo rman
Ein gedeckter Sitzplatz der zu einem späteren Zeitpunkt erstellt wird, hat bei einer Grundfläche von unter 12 m2 den Charakter einer Kleinbaute und kann auch in Zonen errichtet werden, die nicht für Hochbauten bestimmt sind. Die Regelung liegt in der Gemeindehoheit.
Flächengrössen, Vorschriften und spez. Regelungen sind von Kanton zu Kanton verschieden.
Andy