Hallo zusammen
Gemäss
PBG vom Kt. Luzern wird ein Dachgeschoss dann nicht als Vollgeschoss gerechnet, wenn die "nutzbare Fläche" maximal zwei Drittel des darunter liegenden Vollgeschosses beträgt.
Ein Dach- oder ein Attikageschoss ist dann mitzurechnen, wenn seine nutzbare Fläche mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Vollgeschosses beträgt. Als nutzbar gilt jede Fläche ab 1,5 m lichter Raumhöhe.
In der Gemeinde, in der wir bauen möchten, sind zudem nur Pult- und Satteldächer erlaubt. Bei den Satteldächern ist mir die Anwendung klar: Das Dach muss so weit runterkommen, dass nur auf 66% die Raumhöhe über 1.5m liegt. Beim Pultdach sieht es wieder anders aus. Bei 10° Dachneigung, was das erlaubte minimum ist, kommt man doch nie auf 66% Fläche über 1.5m, welche auch tatsächlich bewohnbar wären. Bewohnbar sind gemäss dem selben Gesetzbuch nur Räume mit 2.2m oder mehr.
Mit welchen Massnahmen kann man die "nutzbare Fläche" reduzieren?
- Estriche?
- Terrassen? (Was unser Favorit wäre)
- Split-Level?
Bin dankbar für jede Hilfe.