Ich würde sagen nein! Wenn dann ev. höchstens über die Hausratsversicherung, wo du sicher einen Selbstbehalt hättest.
Wir haben in unserer Gebäudeversicherung die Umgebung mit aufgenommen mit expliziter Aufzählung von Beleuchtung, Pergola, Gartenschopf, Aussencheminée usw.
Diese Sachen könnten bestimmt angeben werden. Tatsächlich hats uns beim letzten Sturm den Gartenhaag umgelegt, was ich gemeldet habe, aber von der Versicherung noch begutachtet werden muss.
der heutige Sturm hat unseren Webergrill von der Terrasse geweht und ihn stark beschädigt.
Hallo Moudi.... das ist natürlich ägerlich aber... jetzt kommen wir etwas in den Bereich O.T.... im Umkehrschluss könnte ja, da das Frühjahr naht, Dein nächstes Projekt dazu starten 🙂
Variante 1, ein schönes festest Fundament an dem wir den Grill (repariert oder einen Neuen) befestigen...oder
Variante 2, um den Grill entseht eine Sommerküche... mit viel Ablagefläche....Schutz gegen die Wind/Wetterseite
Ende O.T.
Falls Du die Idee aufnimmst, lass uns daran teilhaben 🙂