Hallo zusammen
Ich habe mal ne Frage...
Kürzlich hatten wir einen Wasserschaden der im Rahmen der Garantie repariert wurde.
Nun ist aber während der Behebung durch die Vibrationen des Rausspitzena ein Bild runtergefallen... Kostenpunkt 600.-
Der GU meint er und seine Versicherung komme für den Schaden nicht auf. Hat er hier recht ..was habe ich für Möglichkeiten?
Welche Möglichkeiten hättest du den gerne?
Es ist ein Schaden entstanden welcher mit dem Wekvertrag nichts zu tun hat. Also ein Haftpflichtfall welcher von der Versicherung übernommen wird. In welchem Rahmen entscheidet die Versicherung.
Gruss wipsi
Naja..einfach das der schaden bezahlt wird. Welche Haftpflicht übernimmt dies...GU, Handwerker oder gar meine?
Deine Haftpflicht wird das nicht übernehmen, denn du hast ja den Schaden nicht verursacht und zudem bezahlt die nicht, wenn du dein Eigentum kaputt machst.
Die Haftpflicht des Handwerkers oder des GU's würden den Schaden wohl übernehmen, aber der Selbstbehalt dürfte höher sein als der Schaden. Somit bleibt der Schaden am Handwerker oder GU hängen und die wollen nicht zahlen...
Deine Mobiliarversicherung wird auch nicht zahlen, da der Selbstbehalt höher als der Schaden ist.
Gruss, Dani
Die Haftpflicht des GU.
Es läuft gleich wie wenn du z.B. jemandem seine Brille unabsichtlich zerbrichst. Dann meldest du das deiner Haftpflicht und der Geschädigte erhält seine Brille ersetzt.
Gruss wipsi
PS: Hoffe du hast noch den Kaufbeleg vom Bild
Haftung setzt meist ein Verschulden voraus (ausser bei Kausalhaftung) und nicht das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung. Also, wenn der Handwerker schuld ist, dass Dein Bild runter gefallen ist, dann ist er haftbar. Wenn er allerdings nachweisen kann, dass er die üblichen Vorsichtsmassnahmen getroffen hat und das Bild beispielsweise nicht sachgerecht befestigt war, dann trifft ihn auch kein Verschulden. Dann bleibt der Schaden an Dir hängen.