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Checkliste für Baulandverhandlungen

8Antworten4’169Aufrufevon paliman · 11. April 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. paliman215 Beiträge11. April 2007
    Wir stehen kurz vor einem Termin, wo wir über das Bauland verhandeln werden. Dazu erstelle ich mir eine Checkliste zusammen, auf der ich die wichtigsten Punkte aufführen möchte, dass wir nicht plötzlich eine böse Überraschung erleben werden.

    Meine Idee ist, dass in diesem Thread die wichtigsten Punkte erwähnt werden sollen, die man bei einem Bauland-Erwerb zu beachten hat, um anschliessend eine Checkliste davon zu erstellen. Auch nützliche Links zu diesem Thema würde ich sehr begrüssen. Vielen Dank /emoticons/default_wink.png .

  2. paliman215 Beiträge18. April 2007
    hmmmm... meine idee mit der checkliste scheint wohl nicht so gut anzukommen /emoticons/default_additional/213.gif

    woran das wohl liegen mag???

  3. raycecile2’603 Beiträge18. April 2007
    1. Lage

    2. Lage

    3. Lage

    Was zur Lage zählt ist individuell verschieden, z.B:

    Schulen, Kindergarten, Aussicht, ÖV, Autobahn, Steuern, Landpreis, Nachbarschaft

    Alles dies ist Bestandteil der Lage, was willst du mehr?

    Grundbuchauszug, Lasten, Näherbaurecht, Durchfahrtsrecht, Baureglement, Erschliessung, Zonenzugehörigkeit, Zonen der Nachbarschaft (z.B.Saumästerei) etc.

    Die Punkte wurden an diversen Orten schon erwähnt, was ist fur DICH wichtig /emoticons/default_confused.png

    WIR brauchen weder Schule noch Kindergarten, dafür ist die Autobahn und Zug in der Nähe, und es ist in der Mitte von Basel-Zürich.

  4. paliman215 Beiträge18. April 2007
    Da hab ich mich wohl zu wenig klar ausgedrückt, sorry!

    Die Lage ist bei diesem Grundstück ja bereits gegeben und entspricht unseren Vorstellungen (Schule, Einkaufmöglichkeiten, OeV, usw,...). Dieser Punkt ist also erfüllt. Allerdings interessieren mich für die Verhandlungen viel mehr die rechtlichen Stolpersteine, sowie Gegebenheiten bei dem Grundstück, die auf den ersten Blick vielleicht nicht ersichtlich sind und dann hohe Folgekosten verursachen. Vielleicht hat da jemand Erfahrungen gemacht, die er keinem anderen gönnt und die ich bei unseren Verhandlungen bereits miteinbeziehen könnte.

  5. Guest18. April 2007
    Naja, also wenn im Grundbuch nichts eingetragen ist, sollten von Wegen Altlasten keine Überraschungen auftreten.

    Sonst ja, sicher der Baugrund muss gut sein, das kann man noch anschauen, dort kann es manchmal zu Überraschungen kommen...

  6. luhema04251 Beiträge18. April 2007
    Ich denke, die Lage ist als Oberbegriff zu verstehen. Im Detail zählen Punkte wie:

    - Steuerfuss der Gemeinde

    - Nachbarn

    - Zonenkonzept der Gemeinde (wird noch umgezont?/welche Zonen sind in der Nachbarschaft)

    - Infrastrukturen der Gemeinde (Schulen/Einkaufsmöglichkeiten)

    - Kinderhütedienst /emoticons/default_wink.png (Verwandte/Bekannte in der Nähe?)

    - Erschliessungsstand des Grundstücks (müssen noch alle Leitungen zum/ins Grundstück gezogen werden?)

    - Weg zum Arbeitsplatz

    - Arbeitsplatzangebot (Gewerbe/Industrie)

    - Sonnenaufgang und -untergang

    - Hanglage vs. flaches Grundstück

    - falls Hanglage --> Kosten für Hangsicherung

    - Grundwasser auf dem Grundstück

    - Architekturverpflichtung auf Bauland ja/nein

    - Energieangebote (Kabelfernsehen/Gas/Gemeinschafts-WP)

    - Meteowasser-Anschlüsse durch Gemeinde

    - Zufahrt zum Grundstück

    - Zonenplaungspflichten

    - Baureglement der Gemeinde

    - usw./usw./usw.....

    Wichtig ist auch, dass das Bauland (wenn zeitlich möglich) zu unterschiedlichen Jahres- und Tagezeiten besucht wird.

  7. Noa948 Beiträge18. April 2007
    Paliman - ich würde den Grad der Erschliessung ganz klar erfragen. Bei uns war es z.B. komplett erschlossen. Tönte gut, denn all die Leitungen liefen genau vor unserem Grundstück der Strasse entlang.

    Als dann der Verkauf über die Bühne war, kam nach Einreichung des Baugesuchs von der Gemeinde die Auflage, dass sämtlich Werkleitungen (Kanalisation inkl.) nicht von dieser Strasse aus gemacht werden können und dafür eine extra Planung für die ganze Überbauung gemacht werden muss.

    Tja, da wir mit die ersten waren, die von der Überbauung einreichten, gab es bei uns massive Verzögerungen mit der Bewilligung, da der Landverkäufer zuerst mittels Architekten diese Planung machen musste. (Die dann noch 1x abgelehnt wurde).

    Wo der Haken liegt, weiss niemand so genau. Die Gemeinde sagt, dass die Landeigentümer wussten, dass man neu erschliessen muss, die Landeigentümer sagen, dass sie nichts davon wussten.

    Langer Rede kurzer Sinn, um Nerven, Zeit und Geld zu sparen, klärt diesen Sachverhalt besser ab.

  8. paliman215 Beiträge19. April 2007
    Vielen Dank für die Antworten!

    @Noa: Das tönt aber gar nicht gut mit dem "voll erschlossenen Bauland". Gibt es denn eine offiezielle Abstufung, wenn du von Grad der Erschliessung schreibst? Was ich bis heute weiss: Das Grundstück ist "baureif". Das ist doch ebenfalls voll erschlossen.

  9. Mike480 Beiträge19. April 2007
    Paliman: Eine schlüssige Antwort kann Dir die Gemeinde (sprich Baukommission) geben. Ich wär da auch vorsichtig. So ne Erschliessung kostet schnell mal viel Geld.