Wir haben vor gut 5 Jahren ein Eigenheim gekauft und für die Finanzierung einen kleinen Teil der PK eines Ehepartners verwendet.
Nun möchten wir für eine Renovation den Restbetrag dieser PK beziehen, welcher aber nicht mehr ganz 20'000 beträgt und auf einem Freizügigkeitskonto liegt.
Das Gesetzt schreibt vor, dass man einerseits frühestens nach 5 Jahren einen weiteren Bezug vornehmen kann (wäre bei uns erfüllt) und auf der anderen Seite der Mitdestbetrag 20'000 sein muss.
Könnte ich nun eine Einzahlun in die PK vornehmen, damit der Betrag die 20'000 erreicht und dann das gesamte Guthaben auszahlen lassen?
Aber ruf doch kurz deinen PK Berater an und frag nach 😉
Schlussendlich wird es auch drauf ankommen, was im Reglement deiner PK geregelt ist. Das kann auch schärfer als "nur" die gesetzlichen Vorschriften sein.
Ist das Geld nun in Deiner PK (welche in Ihrem Reglement die TCHF 20-Limite festlegt) oder auf einem frei gewählten Freizügigkeitskonto irgendeiner Bank (wodurch Du auch keinen PK-Berater mehr hättest, den Du anrufen könntest)?
Meiner Meinung nach sollte im zweiten Fall ein Bezug des Restguthabens eigentlich möglich sein, ungeachtet der Höhe des Betrages.