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Bezug Freizügigkeitsgelder

5Antworten2’968Aufrufevon Lefthander · 1. März 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Lefthander38 Beiträge1. März 2011
    Hallo zusammen

    Angenommen, meine Frau gibt wegen der Familie ihren Job vorübergehend auf, dann werden die angesparten Pensionskassengelder ja an ein Freizügigkeitskonto unserer Wahl ausbezahlt.

    Frage I: Dürfen wir dieses Geld zu irgend einem Zeitpunkt für den Umbau / Ausbau unseres selbstbewohnten Eigenheims beziehen?

    Frage II: Spricht etwas gegen diesen Kapitalbezug, ausser dass das Vorsorgekapital zum Zeitpunkt des Wiedereintritts (und die damit verbundenen versicherten Leistungen) gleich Null ist?

    Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die versicherten Risikoleistungen, welche entfallen, anderweitig versichern lassen.

    Besten Dank für eine gelegentliche Antwort!

    Gruss, Lefthander

  2. Nager Immobilie5 Beiträge6. März 2011
    Ich bin mir nicht 100% sicher. Meine aber, dass das BVG "Kapital" nur für den Erwerb des Eigenheims verwendet werden darf nicht aber für Umbauten.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

  3. enrico225 Beiträge7. März 2011
    Ich bin mir nicht 100% sicher. Meine aber, dass das BVG "Kapital" nur für den Erwerb des Eigenheims verwendet werden darf nicht aber für Umbauten.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

    Stimmt so nicht wirklich

    Geld gibt es auch für wertvermehrende Investitionen wie zum Beispiel Fassadenisolation oder Umbau (aber nicht für allgemeinen Unterhalt) sowie für die Reduktion von bestehenden Hypotheken.

    Pro Bezug sind es mindestens 20'000.-- franken, genau so wie bei einer Rückzahlung.

    Vorbezüge können maximal alle 5 Jahre getätigt werden.

  4. Lefthander38 Beiträge7. März 2011
    Stimmt so nicht wirklich

    Geld gibt es auch für wertvermehrende Investitionen wie zum Beispiel Fassadenisolation oder Umbau (aber nicht für allgemeinen Unterhalt) sowie für die Reduktion von bestehenden Hypotheken.

    Pro Bezug sind es mindestens 20'000.-- franken, genau so wie bei einer Rückzahlung.

    Vorbezüge können maximal alle 5 Jahre getätigt werden.
    Und es spielt keine Rolle, ob das Geld von der Pensionskasse kommt, oder eben aus einem Freizügigkeitskonto? Oder gelten für Freizügigkeitskonten strengere Regeln?

  5. enrico225 Beiträge7. März 2011
    Und es spielt keine Rolle, ob das Geld von der Pensionskasse kommt, oder eben aus einem Freizügigkeitskonto? Oder gelten für Freizügigkeitskonten strengere Regeln?
    Das macht keinen Unterschied da es sich in beiden Fällen um PK Gelder handelt und demzufolge gleich zu behandeln sind.

  6. Lefthander38 Beiträge9. März 2011
    Besten Dank für die Auskunft! 🙂

    Gruss, Lefthander