SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Bauliche Änderung nach Bauabnahme

2Antworten1’415Aufrufevon hufi · 23. Oktober 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. hufi114 Beiträge23. Oktober 2009
    Hallo zusammen

    Bei meiner Baueingabe habe ich einen Carport vorgesehen gehabt. Dieser konnte aber aus Kostengründen vorerst nicht realisiert werden. Die Abnahme duch das Bauispektorat hat die Bauabnahme auch ohne den Carport gemacht und dies im Bericht zur Abnahme so vermerkt. Nun bin ich aber früher als vorgesehen zu weiterem Kapital gekommen und möchte den Carport doch noch machen. Die Baubewilligung ist an und für sich noch gut ein halbes Jahr gültig. Kann ich den Carport jetzt trotz erfolgter Bauabnahme noch erstellen und diesen einfach zur nochmaligen Abnahme anmelden? Oder muss ich ein neues Baugesuch stellen?

  2. Pfälzer9’908 Beiträge23. Oktober 2009
    Hallo Hufi,

    so lange Du eine gültige Baubewilligung hast, darin der Carport ja schon genehmigt wurde, dann kannst Du ihn auch so erbauen.. ohne erneute Bewilligung. Es sei denn, es würde sich an dessen Konstruktion oder Größe etwas verändern?

    Die Abnahme wirst Du dann wieder beantragen müssen.

    Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, dann frage zuvor nochmals kurz bei der Gemeinde nach.

  3. hufi114 Beiträge23. Oktober 2009
    Hallo Pfälzer

    Besten Dank für deine rasche Antwort. Ich ändere nichts an der Grösse und der Konstruktion.

    Gruss

    hufi