Unsere Nachbarn sind am Bauen und haben plötzlich bemerkt, dass es eine einfachere/bessere Möglichkeit gibt, die Kanalisation zu bauen als dies im Baugesuch eingegeben ist. Können sie nun das nachträglich ändern oder muss man da nochmal ein Baugesuch eingeben? (Problem: die Kanalisation in Variante 2 führt direkt durch unseren Garten mit einem alten Baum, welcher gefällt werden müsste).
Hast du ihnen diesbezüglich schon zugeständnisse gemacht, war die Rohrführung der Variante 1 bereits über dein Grundstück?
Falls ja, haben sie sich an die Pläne zu halten, eine Änderung nur mit deinem OK möglich.
Falls nein, ist es ihnen selbstverständlich nicht erlaubt, dieses Rohr einfach über dein Grundstück führen zu dürfen. Dafür ist dein OK erforderlich. Falls du es ihnen geben würdest, würde das ein Grundbucheintrag nach sich ziehen, was wiederum Kosten auslösen würde.
Die Landschäden müssten dir natürlich auch entschädigt, der ursprüngliche Zustand wiederherstellt werden.
Ich persönlich bin heute soweit, dass ich nicht mehr Einschränkungen und Ärger in Kauf nehem würde, nur damit ein Nachbar ein paar Franken sparen kann...
Sie bauen rechts neben uns. Links von uns gibts eine grosse Parzelle, welche demnächst erschlossen wird. Da wird auch eine Kanalisation gebaut. Vorgesehen war einmal dass die Kanalisation auch für uns und unseren nachbar dient. Als wir unser Land gekauft haben hat man uns darauf aufmerksam gemacht, die Eigentümer dieser Parzelle wollen aber nicht quer über unser Grundstück die Kanalisation legen, da das für sie Kosten bedeutet ... in unserem Kaufvertrag steht, dass wir - da nicht angeschlossen auch keine Kosten dafür übernehmen müssen.
Da wir und auch unser Nachbar an einem anderen Ort anschliessen können/konnten, haben die Landeigentümer die Pläne so abgeändert, dass die Kanalisation vor unserem Grundstück endet. Nun hat der Nachbar aber das entdeckt, dass da mal solche Pläne waren und wie er seine Röhren verlegt schliesse ich, dass die die Kanalisation über unser Grundstück führen wollen.
Falls ich nun zustimmen würde, könnte ich verlangen, dass man einen gleich grossen Baum setzt oder wäre das einfach so ein 1-m-Bäumchen?
Hast du im Grundbuch ein Durchleitungsrecht zu Gunsten deiner neuen Nachbarn als "Last" auf deiner Parzelle eingetragen?
Was mal entworfen war spielt keine Rolle, und sie können noch so viele Anschlussvarianten eingeben, wenn sie eine andere Parzelle tangieren, muss derjenige Eigentümer einverstanden sein.
Und falls du dem zustimmst, ist es dir frei, dies an Bedingungen zu knüpfen. Du kannst also bestimmen, wie gross der Baum sein soll, der wieder gepflanzt werden muss. Das würde ich dann auch unbedingt schriftlich festhalten...
Bei Dienstbarkeiten/Grundlast ist nichts eingetragen, unter Weitere Vereinbarungen ist festgehalten
Die Kosten bzw. Perimeterbeiträge für die von der Einwohnergemeinde über die Grundstücke XY so wie das Restgrundstück (da ist uneres enthalten) geplante Zu- und Abwasserleitung werden von der Verkaufspartei getragen.
Wir haben also gegenüber den Verkäufern unseres Landes das geregelt, denen hat unser Nachbar ein weiteres Grundstück abgekauft.
Ich persönlich bin heute soweit, dass ich nicht mehr Einschränkungen und Ärger in Kauf nehem würde, nur damit ein Nachbar ein paar Franken sparen kann...
Ich schliesse mich jomazi an. Einerseits sind die temporären Landschaftsschäden (Graben für die Röhren), aber die Last bleibt. Ich behaupte mal, dass der Baum an dieser Stelle nicht mehr gepflanzt werden kann, sonst müsste er ja nicht gefällt werden. Was ist, wenn du auf deinem Grundstück irgendwann mal ein Schwimmbad möchtest, dann musst DU rücksicht auf die Abwasserleitungen nehmen.
Es gibt einen erschliessungsplan für links neben uns, dieser wurde genehmigt bevor wir das grundstück gekauft haben. Die variante unsere nachbarn rechts anzuschliessen war als option drin. Man ging aber eigentlich davon aus dass die nicht benötigt wird.
Im grundbuch ist aber in dem sinn keine last eingetragen , müssen wir da noch zustimmen? Und können forderungen stellen?
Die Groberschliessung ist eigentlich Sache der Gemeinde. Natürlich machen diese oft die Landbesitzer selber, denn bezahlen müssen sie diese Erschliessung so oder so aus dem eigenen Geldbeutel. Die Gemeinde hätte dann auch ganz andere Möglichkeiten, als zum Beispiel der Landbesitzer. Bestimmt also die Gemeinde (rein hypothetisch), dass die Groberschliessung eines Quartiers da durch geht, wirst du dies fast nicht ändern können.
Bei feinerschliessungen ist das aber anders. Hier muss der Landbesitzer einen Weg finden, wo er seine Leitungen durchführen kann. Existiert bereits ein Erschlissungsplan, müssten diese Rechte/Lasten auch im GB eingetragen sein. Dies vorallem, wenn nicht alle Parzellen gleichzeitig bebaut werden.
Hast du im GB keinen Eintrag, wurde dieser wohl vergessen gegangen. Der Landverkäufer hätte diese Eventualität mit einbeziehen müssen. Und ich bin der Meinung, dass du diese feinerschliessung, die über dein Land läuft nicht dulden musst.
Aber besprich das doch mit deinem Notar. Er wird dir Abschliessend sagen können, was Sache ist!
Wenn im Grundbuch keine Last auf deiner Parzelle zur Durchleitung eingetragen ist, dann wird dein Nachbar wohl erst versuchen müssen, eine andere Möglichkeit zu finden. Er wird nur dann gegen deinen Willen das durchsetzen können, wenn es technisch gar keine andere Möglichkeit gibt, als über dein Land. Was aber, wenn du dich quer stellst, für ihn bedeutet, dass er die nächsten 2 bis 3 Jahre sicher nicht baut, sondern sich mit Anwälten und Gerichten beschäftigt. Er sollte also sehr daran interessiert sein, mit dir eine Einigung zu finden, auch wenn er dabei vielleicht kleine Zugeständnisse machen muss (eben z.B. eine etwas weniger bequeme Variante wählen). Du scheinst dich ja nicht komplett gegen eine Leitung in deinem Boden zu sträuben, nur halt nicht so, dass der Baum weg muss. Eigentlich ist das ein Steilpass an deinen Nachbarn, mit einem Vorschlag mit einer Leitung über dein Land zu kommen, die den Baum nicht tangiert. Ich als dein Nachbar wäre zumindest sofort mit diesem Vorschlag gekommen, sobald ich merke, dass da auch die Sorge um den Baum mitspielt...
Selbst wenn es so eine Last gibt, gilt wie immer: Die Schäden, die beim Bau der Leitung auf fremden Grundstück entstehen, sind zu ersetzen. Ohne wenn und aber. Der Wert von alten, grossen Hartholzbäumen (also schon was, was langsamer wächst als eine Tanne oder Pappel) wird im übrigen bei Streitigkeiten vor Gericht meist auf ein paar zehntausend Fr. geschätzt. Auf so einem Betrag (also z.B. 40'000) würde ich dann auch bestehen, wenn der Baum weg muss. Das ist auch unabhängig davon, ob du wieder einen Baum pflanzen lassen wirst und was für einen Baum. Das Fällen des Baumes ist ein Schaden am fremdem Eigentum, und der ist zu zahlen.
Vermutlich fällt deinem Nachbar dann sofort eine andere Leitungsführung ein, die plötzlich wesentlich kostengünstiger ist.