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Baugesuch kontra kleines Baugesuch

4Antworten2’827Aufrufevon Daneee · 19. Dezember 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Daneee291 Beiträge19. Dezember 2008
    Guete Abig mitenand

    Hätte da mal eine Frage...

    Haben heute jetzt definitiv einen Wintergarten bestellt. Als nächstes müssen wir ja jetzt ein Baugesuch einreichen.

    Da wir ausserdem noch das ganze Grundstück 2m hoch einzäunen wollen besteht die Frage ob man das auch gleich mit dem Baugesuch für den W`Garten einreichen kann/soll ?? Oder zahlt man pro Änderung ??

    Was denkt Ihr, wenn wir zu den direkten Nachbarn gehen und eine Einverständnisunterschrift holen, besteht die Chance dass es nur ein kleines Baugesuch gibt, sprich nicht öffentlich publiziert wird ( günstiger) ??

    Lieben Dank

    Daneee:86:

  2. Pfälzer9’908 Beiträge19. Dezember 2008
    Haben heute jetzt definitiv einen Wintergarten bestellt. Als nächstes müssen wir ja jetzt ein Baugesuch einreichen.

    Daneee:86:
    Hallo Danee,

    wäre die umgekehrte Reihenfolge nicht die sinnvollere gewesen? Oder bist Du sicher, dass Du dafür eine Genehmigung erhälst.

  3. Daneee291 Beiträge19. Dezember 2008 · bearbeitet
    Hy Pfälzer !!

    Jaaa...grundsätzlich hast Du recht betreffend der Reihenfolge.

    Aber hat `ne Klausel im Vertrag drinnen, das die Bestellung erst fasst bei erfolgter Baugenehmigung. Geht einfach mal um die Preisgarantie und eine spezielle Aktion für`s Jahr 2008.

    Falls keine Bewilligung wird die Bestellung nichtig.

  4. Pfälzer9’908 Beiträge19. Dezember 2008
    ..gut, das hast Du dann clever gemacht.

  5. griff891 Beiträge21. Dezember 2008
    Da wir ausserdem noch das ganze Grundstück 2m hoch einzäunen wollen besteht die Frage ob man das auch gleich mit dem Baugesuch für den W`Garten einreichen kann/soll ?? Oder zahlt man pro Änderung ??
    Ich denke, wenn du verschiedene Änderungen in einem Baugesuch einreichst, gilt dies auch als EIN Baugesuch, somit nur EINMAL Kosten. Verschiedene kantonale Vorschriften vorbehalten /emoticons/default_biggrin.png

    Was denkt Ihr, wenn wir zu den direkten Nachbarn gehen und eine Einverständnisunterschrift holen, besteht die Chance dass es nur ein kleines Baugesuch gibt, sprich nicht öffentlich publiziert wird ( günstiger) ??
    Da bin ich nicht sicher, ob gewisse Bauten ZWINGEND öffentlich aufgelegt werden müssen.

    Am einfachsten ist aber sicher das vereinfachte Bewilligungsverfahren, wo alle Anstösser die Einwilligung geben. Ob allerdings die Kosten tiefer sind kann ich nicht sagen.

    Grüsse Chris