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Bauland 2012 kaufen / 2013 bauen - was müssen wir beachten?

10Antworten5’824Aufrufevon Haustraum-GR · 16. Mai 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Haustraum-GR11 Beiträge16. Mai 2012
    Hallo mitenand

    Wir möchten gerne nächstes Jahr im Frühling anfangen zu bauen. Wir werden wahrscheinlich mit einem GU bauen und wir warten gerade auf eine Offerte von Kobelt Haus.

    Mit einem Teil des Eigenkapitals könnten wir schon dieses Jahr, 2012, das Bauland kaufen. Müssen wir etwas beachten (Steuern etc) wenn wir dieses Jahr das Land kaufen, jedoch erst nächstes Jahr bauen?

  2. P&A304 Beiträge17. Mai 2012
    Ich bin auch schon sehr über die Antworten gespannt. Wir machen es gleich. Bauland mit EK im 2012 kaufen und im Frühjahr 2013 bauen.

  3. Flat E.1’540 Beiträge18. Mai 2012
    Hallo zusammen

    ihr baucht nichts speziell zu beachten .. es verhält sich sogar eher positiv für euch

    du gibst den Wert des Landes zwar in der Steuererklärung als Vermögen an (Vermögenssteuer ist aber nicht sonderlich hoch), dafür kannst du die Schuldzinsen (ich gehe mal davonaus, dass du bereits für das Bauland einen Baukredit oder eine Hypo aufnimmst)) bereits in Abzug bringen ... und Eigenmietwert gibts noch keinen ... eigentlich müsste sich deine Steuerrechnung dadurch vermindern

    Gruss

    Flat E.

  4. Brasser176 Beiträge18. Mai 2012
    Wenn Du das Bauland so, wie Du schreibst, ausschliesslich aus dem Eigenkapital finanzierst, ändert sich überhaupt nichts. Den Betrag, den Du bislang in der Steuererklärung im Wertschriftenverzeichnis als Guthaben eines Bankkontos ausgewiesen hast, musst Du jetzt einfach im Liegenschaftsverzeichnis angeben. Also eine simple umklassierung, unter dem Strich bleibt alles gleich. Je nach Kanton kann aber z.B. eine Liegenschaftssteuer auf dem Grundstück erhoben werden.

  5. Yogi81239 Beiträge18. Mai 2012
    Also wir haben das auch so gemacht: 2011 Baulandgekauft und erst im März 2012 mit dem Bau begonnen.

    Da unser Bauland erst kürzlich umgezont wurde, musste dieses noch neu geschätzt werden.

    Da der Schätzwert deutlich unter dem Kaufpreis liegt, (warum auch immer) mussten wir jetzt weniger Vermögen versteuern.

  6. Haustraum-GR11 Beiträge27. Mai 2012
    Danke für eure Antworten. Es ist so dass wir unsere Eigenmittel als Schenkung/ Erbvorbezug von meiner Schwiegermutter bekommen werden. Wenn wir das Geld dieses Jahr bekommen und Bauland kaufen aber erst nächstes Jahr bauen, werden wir dieses Jahr mehr Steuer bezahlen (besitzen Land aber haben erst nächstes Jahr Schulden/Hypothek).

    Deshalb habe ich gedacht, dass wir am besten mit dem Landkauf bis 2013 warten. Wir würden dann einfach das Land reservieren und die Landbesitzer müssten den Baugesuch unterschreiben. Jetzt habe ich gerade hier im Forum gelesen dass die Notargebühren viel höher sind wenn man erst das Land nach GU-Vertrag oder nach der Baubewilligung kauft (% Satz von Landwert und Gebäudewert). Deshalb bin ich sehr unsicher was am besten wäre.

    Was meint Ihr?

  7. isitom2’343 Beiträge28. Mai 2012
    Wir haben zuerst das Land gekauft und erst später das Haus gebaut.

    Die Grundstücksteuer ist klein.

    Gruss,

    Thomas

  8. honu1 Beiträge28. Mai 2012
    Hallöchen.

    Wir sind auch gerade am Hausbauen /emoticons/default_smile.png Haben einige Anbieter von Fertighäuser od. Konzepthäuser rechnen lassen. Am Schluss haben wir uns aber für einen Architekten entschieden. Auch wir bauen im GU. Schlussendlich war der Architekt bei uns günstiger. Also immer mehrer Offerten einholen.

    Viel Spass und Geduld...

  9. Brasser176 Beiträge29. Mai 2012
    Danke für eure Antworten. Es ist so dass wir unsere Eigenmittel als Schenkung/ Erbvorbezug von meiner Schwiegermutter bekommen werden. Wenn wir das Geld dieses Jahr bekommen und Bauland kaufen aber erst nächstes Jahr bauen, werden wir dieses Jahr mehr Steuer bezahlen (besitzen Land aber haben erst nächstes Jahr Schulden/Hypothek).
    Also wenn ihr den Zeitpunkt der Schenkung wählen könnt, würde ich den natürlich erst auf nächstes Jahr, also auf das Jahr des Baulandkaufes schieben. Dann seid ihr auf der sicheren Seite bezüglich Vermögenssteuern. Zu beachten ist auch, dass das Grundstück je nach kantonalem Steuerrecht nicht zum vollen Kaufpreis steuerbar ist, sondern nur - je nach Kanton - z.B. zu 80% als Vermögen versteuert werden muss. D.h. ihr kriegt ne Schenkung über 200'000 und müsst z.B. nur 160'000 als Vermögen versteuern.
  10. Adi68434 Beiträge29. Mai 2012
    Danke für eure Antworten. Es ist so dass wir unsere Eigenmittel als Schenkung/ Erbvorbezug von meiner Schwiegermutter bekommen werden. Wenn wir das Geld dieses Jahr bekommen und Bauland kaufen aber erst nächstes Jahr bauen, werden wir dieses Jahr mehr Steuer bezahlen (besitzen Land aber haben erst nächstes Jahr Schulden/Hypothek).

    Deshalb habe ich gedacht, dass wir am besten mit dem Landkauf bis 2013 warten. Wir würden dann einfach das Land reservieren und die Landbesitzer müssten den Baugesuch unterschreiben. Jetzt habe ich gerade hier im Forum gelesen dass die Notargebühren viel höher sind wenn man erst das Land nach GU-Vertrag oder nach der Baubewilligung kauft (% Satz von Landwert und Gebäudewert). Deshalb bin ich sehr unsicher was am besten wäre.

    Was meint Ihr?
    Wenn sich die Gebühren nach dem Verschreibungswert der Liegenschaft berechnen, kann es durchaus sein, dass der Landpreis plus Gebäudewert zusammen gerechnet werden. Das war früher bei der Berechnung der Handänderungssteuer auch die Regel, vorallem dann, wenn mit Architekturverpflichtung gebaut wurde. Dieses Konstrukt könnte hier auch angewendet werden, wenn bereits ein GU-Vertrag unterzeichnet worden ist. Dabei spielt es nicht mal eine Rolle, ob der GU und der Landverkäufer identisch sind.

    Bei den aktuellen Zinsen und wenn ihr eh vollständig den Landkauf selber finanziert, würde ich das Land jetzt kaufen und danach die Planung für das Haus etc. machen.

  11. Adi68434 Beiträge29. Mai 2012
    Also wenn ihr den Zeitpunkt der Schenkung wählen könnt, würde ich den natürlich erst auf nächstes Jahr, also auf das Jahr des Baulandkaufes schieben. Dann seid ihr auf der sicheren Seite bezüglich Vermögenssteuern. Zu beachten ist auch, dass das Grundstück je nach kantonalem Steuerrecht nicht zum vollen Kaufpreis steuerbar ist, sondern nur - je nach Kanton - z.B. zu 80% als Vermögen versteuert werden muss. D.h. ihr kriegt ne Schenkung über 200'000 und müsst z.B. nur 160'000 als Vermögen versteuern.
    Bei diesem Beispiel und Kanton Graubünden sprechen wir dann von maximal Fr. 100.-- Steuerersparnis /emoticons/default_additional/118.gif