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Baueingabe--> Gestaltungsplan

3Antworten1’649Aufrufevon Bosco · 21. Juli 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Bosco105 Beiträge21. Juli 2008
    Hallo zusammen

    Unser Architekt hat die Baueingabe gemacht. Nun kommt von der Gemeinde unter anderem die Auflage, wo dass ein Baum zu stehen habe. Dies sei gemäss Gestaltungsplan so.

    Kann die Gemeinde uns vorschreiben, wo wir einen Baum pflanzen müssen??/emoticons/default_confused.png

    Abgesehen davon, dass wir beim Vorplatz keinen Baum möchten, kommt noch hinzu, dass es auch eine Preisfrage ist....

    Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?

    Herzlichen Dank für euer Feedback.

    Viele Grüsse von Bosco

  2. winner601’773 Beiträge21. Juli 2008
    Es kommt drauf an - wie fast immer. Ich kann mir kaum vorstellen, das genau vorgeschrieben ist, wo genau ein Baum zu stehen hat, da dies ja auch abhängig davon ist, was gebaut wird.

    Zum zweiten wäre die Frage, was ein "Baum" genau ist. Wir haben da einen so netten kleinen Ahorn-"Baum".... Ich gehe davon aus, dass auch in diesem Fall vieles "Gummi" ist, welches so oder so interpretiert werden kann.

    Ich würde das einmal mit den Bauvorschriften inkl. Gestaltungsplan vergleichen. Man kann ja auch mal etwas "vergessen" /emoticons/default_wink.png und keinen "Baum" pflanzen.

    Martin

  3. Bosco105 Beiträge21. Juli 2008
    Hallo Martin

    Wir haben von der Gemeinde den Gestaltungsplan angefordert und haben uns mal schlau gemacht.

    Dort steht unter anderem:

    Entlang der bezeichneten Strasse sind auf das Strassenprojekt abgestimmte, hochstämmige Laubbaumreihen mit Kronensatz von mindestens 3.50 m, spätestens nach Fertigstellung der Strasse , zu pflanzen. Die Anzahl und Lage der Bäume ist für die Projektierung wegleitend.
    Ich denke, das schränkt das Ganze schon recht ein, aber ich habe noch folgenden Abschnitt gefunden:
    Entlang der Strasse ist ein separater Fussweg zu erstellen, welcher durch eine Baumreihe von der Strasse räumlich abgetrennt ist.
    Dieser Fussweg besteht bereits und gehört nicht zu unserem Grundstück, sondern grenzt nur daran. Wir verstehen das so, dass zwischen dem Fussweg und der Strasse Bäume gepflanzt werden müssen und nicht auf unserem Grundstück. Sollte das so sein, gehen uns diese Bäume ja gar nichts an und haben in unserem Baugesuch auch nichts verloren. Oder?
    Viele Grüsse Bosco

  4. winner601’773 Beiträge22. Juli 2008
    Ich interpretiere das auch so: Die Baumreihe steht dann offenbar zwischen Strasse und Fussweg. Somit geht euch diese Auflage nichts mehr an....

    Martin