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Umgebungsgestaltung: Böschung reduzieren

8Antworten2’232Aufrufevon p00l · 13. September 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. p00l199 Beiträge13. September 2016
    Hallo liebe Forumsmitglieder

    Wir brauchen einen Input:

    An wen wendet man sich am Besten, wenn man mit einem GU baut und in der Umgebungsgestaltung Meinungsverschiedenheiten hat, was machbar ist und was nicht, auch im Bezug auf die gültige Bau- und Zonenordnung?

    Es geht konkret darum, dass wir der Meinung sind, wir dürfen/können die vorhandene Böschung mit Stützmauern und durch Aufschütten so gestalten, dass EINE grosse EBENE Fläche entsteht. Der GU meint, das geht nicht, man müsse zwei kleiner, abgestufte Ebenen machen, aufgrund des Terrainverlaufs.

    Machen Bauherrenberater auch solche Beratungen? Kann ich einen Bauherrenberater beauftragen mit uns zusammen die Pläne anzuschauen und so prüfen was machbar ist und was nicht?

    Ich möchte nicht unbedingt meine ganzen Umgebungspläne hier raufladen.

    Liebe Grüsse und danke im Voraus

    p00l

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  2. tommuller500 Beiträge13. September 2016
    Klar machen die das! Unter Anderem sind die auch dafür da... schreib doch Pfälzer mal eine konkrete Anfrage via PM oder er schreibt es gleich in diesen Thread...

    Gruess
    Tom

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    1× hilfreich
  3. Kaffeebart693 Beiträge14. September 2016
    Ist bei euch die Umgebungsgestaltung Teil des GU Vertrages? - Also auch im Pauschalpreis enthalten?

    Wenn es so ist wie bei uns, dann kannst du dir deinen Gartenbauer auch selber aussuchen.

  4. p00l199 Beiträge14. September 2016
    ja das wäre auch bei uns so. wir könnten auch alles von einem anderen gartenbauer machen lassen. es geht allerdings mehr eine grundsatzfrage ob man unsere vorstellung gemäss bau und zonenverordnung unsetzen kann oder nicht. wir sind der meinung man kann. der GU ist andere meinung.
    ich werde mir vorläufig eine zweit und drittmeinung einholen um unsere position zu stärken und dann sehen wir weiter.


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  5. Kaffeebart693 Beiträge14. September 2016
    Aber wenn du den Auftrag doch einem Gartenbauer deiner Wahl vergibst, was hat der GU dann noch damit zu tun? Dann gilt, was der Gartenbauer macht und für möglich sieht.

    Im Zweifel bei der Gemeinde anfragen, nicht dass du hinterher zurückbauen musst.

    1× hilfreich
  6. isitom2’343 Beiträge14. September 2016
    Du brauchst dafür keinen Bauherrenberater sonder nur ein Telefonat mit dem Bauamt der Gemeinde.


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  7. Automation2’255 Beiträge15. September 2016
    Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Vorschriften, wie das natürlich gewachsene Terrain aufgeschüttet werden darf. Die Bauzonenordnung deiner Gemeinde wird es dir sagen.

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  8. p00l199 Beiträge15. September 2016
    Besten Dank allen - habe mal eine PN bei @Pfälzer platziert und werde ebenfalls noch versuchen einen Termin beim Bauamt zu erhalten.


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  9. samuik34 Beiträge19. September 2016
    Wir hatten soeben das gleiche Problem, wollten eine gerade Ebene. Der GU und der Gartenbauer waren vor Ort und haben eine Lösung mit Stein-Stelen und Aufschüttung vorgeschlagen. Nach Aufbau der Stelen dann die Ernüchterung: Der Nachbar stellte sich leider quer und tatsächlich gibt es einen Paragraphen in einer Bauzonenverordnung des Kt. ZH, dass alle Wände über 80cm über gewachsenem Terrain bewilligungspflichtig sind. Somit wurden die Stelen wieder gekürzt (der Nachbar hätte eh Einsprache gemacht und das Verhältnis wollten wir uns nicht schon vor dem ersten Treffen verderben) und unsere Ebene ist jetzt halt nur "halb flach". Man lernt daraus: Besser die Gemeinde fragen, denn manchmal wissen auch der (lokale!) GU und der (lokale!) Gartenbauer, die schon zig Häuser im gleicher Ort gebaut haben, nicht wirklich, was sie tun ;-).

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