SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Baubewilligung für Natursteinmauern

4Antworten3’114Aufrufevon Michael · 2. Oktober 2006letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. Michael118 Beiträge2. Oktober 2006
    Hallo

    Ich habe ein Haus in einer Siedlung mit ca. 11 Häusern gekauft. Jetzt habe ich ein Schreiben vom GU erhalten, in dem steht, dass man für Natursteinmauern und Einzäunung eine Baubewilligung benötigt und diese würde nur dann bewilligt werden, wenn Sie gleich ist wie in den ersten Häusern welche bereits fertig erstellt wurden.

    Das Problem ist, dass die Personen in den ersten Häusern eine sehr teure Natursteinmauer genommen haben, damit Sie keine Hangbegrühnung machen müssen. Die Mauer kostet 1200CHF pro Meter und ich habe ca. 12m. Es hätte auch viel günstigere Möglichkeiten gegeben. Vor allem, weil ich diese Mauer gar nicht sehen werde, sondern nur Leute die an meinem Grundstück vorbei laufen.

    Muss ich das einfach so hinnehmen oder soll ich trotzdem ein Gesuch an die Behörde stellen?

    Gruss

    Michael

  2. BüliBau346 Beiträge3. Oktober 2006
    Ich denke nicht, dass die Behörden so stur sind, insbesondere, wenn es keinen offiziellen "Bebauungsplan" für Mauern, Zäune etc. gibt. Es kann doch nicht sein, dass ein Nachbar vorgibt, wonach sich alle anderen richten müssen. Wenn es vom Architekten vorgegeben wäre und für die Gesamtüberbauung bereits bewilligt wäre, wäre das sicher etwas anderes. Also, ich wäre optimistisch und würde mein eigenenes "Ding" planen und zur Bewilligung einreichen. Viel Glück!

  3. Michael118 Beiträge3. Oktober 2006
    Es gibt schon ein Gesamtüberbauungsplan der bewilligt ist, aber da sind keine Mauern vorgesehen, sondern einen kleinen Hang, bei jedem Grundstück.

    Ich werde es in dem Fall trotzdem probieren...

    Danke und Gruss

    Michael

  4. matrix80083. Oktober 2006
    Hallo

    Gibt es eventuell ein Miteigentum in Eurer Siedlung? Falls ja, wie sind die Eigentumsverhältnisse. Es müsste dann in den Statuten stehen was wie gemacht werden darf.

    Ansonsten musst Du Dich eigentlich nur mit den an Dein Grundstück angerenzenden Nachbarn einigen, da solche Mauern im vereinfachten Baubewilligungsverfahren erstellt werden können und die direkt angrenzenden Nachbarn ein Einspracherecht haben.

  5. bohne701’371 Beiträge3. Oktober 2006
    Ich würde ganz einfach beim Baudepartement nachfragen. Die müssten es ja wissen und so bist Du ganz sicher!