Als ich eine Mauer auf meinem Grundstück baute mit 120cm Höhe. Erhielt ich einen Brief von der Gemeinde das ich die Bauarbeiten einstellen solle und dies Bewilligen müsse.Nach einem Jahr erhielt ich dann die gewünschte Bewilligung und der Bau ging weiter. Nach einem weiteren Jahr hieß es in einer Verfügung ich müsse die Mauer wider abreisen da sie in der Hochwasserschutz Zone stehe.
Frage: Soll ich Hiergegen Einsprache machen oder einfach die Mauer abreisen und damit rechnen das die Brücke die über den Fluss geht, beim nächsten Hochwasser unterspult wird.
Bei der Baubewilligung wurde das Projekt genau so eingezeichnet und bewilligt. Auf einer Seite mit Standard Gesetzes Texten stand dann auch das innerhalb der Schutzzohne nicht gebaut werden darf ausser in Ausnahmegenehmigungen. ich ging davon aus das ich eine Ausnahmegenehmigung besitze. Da die Verbauung dem Hochwasserschutz dient.
Na, einfach wieder abreissen nach der vielen Arbeit die du dir da gemacht hast, zumal du ja eine gültige Baubewilligung der Gemeinde besitzst, wär doch auch doof! Und falls deine Mauer tatsächlich dem Hochwasserschutz dient hast du da wirklich echt gute Argumente, auch nachträglich eine Ausnahmenbewilligung zu erhalten.
Ich an deiner Stelle würde das Gespräch mit der Gemeinde und dem Kanton suchen, deine Argumente erläutern und falls dein Gegenüber der gleiche Schreibtischtäter sein sollte, wie der der diese Verfügung ausgestellt hatte und kein offenes Ohr für deine Argumente hat, würde ich auch noch eine Stufe höher gehen.
Falls es wirklich die Baubewilligung war, steht da ja klar drin, dass Du 15m Abstand vom mittleren Wasserspiegel einhalten musst (ich gehe davon aus, dass es der horiz. Abstdand zur Uferlinie beim mittleren Wasserspiegel ist).
Allerdings wäre es komisch, wenn die Gemeinde deine MAuer bewilligt hat, wenn auf den Plänen der 15m Abstand nicht erfüllt ist.
Ich weiss nicht, wie es in Roches ausschaut. In der Regel ist der Gewässerabstand übergeordnetes Recht (insbesondere Hochwasserschutz). Würde bedeuten, dass die Baubewilligung dieses Recht nicht wegrücken kann. Aber da Du eine Bewilligung hast (die Gde also ihr Einverständnis erklärt hat) kannst Du evtl. Schadenersatz (geleistet Arbeit, evtl. auch Ausführungsplanung) gegen die Gde geltend machen.
Das solltest Du unbedingt mit Beobachter / RA abklären. (Vorsicht, einige Baujuristen prozessieren gerne mit dem Geld ihrer Auftraggeber; finden vorher immer, ein Prozess würde sich lohnen.) Für so eine Abklärung unbedingt alle Akten beilegen, vollständig. Sonst gibt's Misverständnisse, die übel enden können.
Ein Rekurs ist meist relativ einfach zu machen.
Unklar ist für mich z.Zt. aber auch, warum die Brücke innerhalb der 15m stehen darf, aber nun noch eine Mauer als Hochwasserschutz benötigt. Irgendwo ist da für mich noch etwas unlogisch.
Danke Haba für deine kompetente Antwort. das mit den Anwälten Stimmt leider.
Der Auszug ist aus der Baubewilligung von seite 2.
Als sie eingereicht wurde stand ja bereits die Mauer.
es gab ja auch Katasterpläne wo das ganze eingezeichnet wurde und
Baupläne. Also konnte sich jeder vorstellen worum es ging
und genau so kam die Baubewilligung.Mittlerweile ist das
Projekt auch so auf dem Grundbuchamt eingezeichnet
worden.
:Ich meinte wen ich um eine Bewilligung nachfrage gibt es ein ja oder nein.
Bei einem nein müsste die Bewilligung neu eingerecht werden.
Mittlerweile ist das Projekt auch so auf dem Grundbuchamt eingezeichnet
worden.
Einer von der Kantonahlen Gebeudeversicherung meinte auch es wäre eine Verbesserung des Hochwasserschutzes. Da das Wasser so besser abfliessen kann und die Brücke gegen unter Spülung geschützt ist.
Ein weiterer Punkt ist das die Steine auf der anderen Straßenseite
welche ein Abfluss bei Hochwasser verhindern und die Wasserline bis ins Haus bestimmen nicht entfernt werdenen dürfen und das Genschiebe vom Letzten Hochwasser vor 4 Jahren auch noch nicht entfernt wurden.
Also du Denkst bei übergeordnetem Recht habe ich bei einem Rekus keine Aussicht auf Erfolg?
to be honest, ich weiss es nicht - Dir raten ist in so einem Fall recht schwierig.
Ich schätze Deine Chance nicht so schlecht ein, Du hast a) ein plusminus bewilligtes Projekt /emoticons/default_cool.png attestiert man Dir eine verbesserte Hochwassersicherheit. Je nach dem, wieviel Zeit Du hast, bis Du Rekurs einlegen musst, kann es etwas eilig werden. Normalerweise hat man mehr Chance, wenn man zuerst mit den betreffenden Stellen diskutiert. Das gibt's in der Schweiz: dass die einen Ausweg wissen/sehen und weiterhelfen. Insbesondere wenn z.B. die Gemeinde geschnitzert hat.
Übergeordnetes Recht:
Es gibt Rechte, welche übergeordnet sind. Z.B. gibt es in der Region Züri, dass im Rahmen der Naturgefahrenkartierung Gebiete in die Bauverbotszone fallen, welche früher Bauzone waren. Wenn es mir recht ist, zieht das Regressverfahren nach sich, aber ja, daran ändern kann man das nicht. Auch der Heimatschutz kann reklamieren, dass ein Objekt schutzwürdig sei, auch wenn die Einsprachefrist abgelaufen ist.
Soviel ich weiss, ist der Hochwasserschutz und der Gewässerschutz einem durch die Gemeindebehörden ausgeführte Rechtsverfahren übergeordnet. D.h. es würde höher gewichtet als die Gemeindeansicht. (hier Baubewilligung).
Nochmals in aller Klarheit: Diese Dinge solltest Du mit einer Fachperson besprechen, welche das nötige juristische Wissen mitbringt. (Das habe ich nicht, rechne damit, das mein Zeug hier nur blablabla-Wert hat.)
Wie immer es weitergeht: Alles Gute und viel Mut zum Durchhalten!
Ich hoffe, irgendwann mal noch Deine Good-News zu lesen. (Und zuhanden vom Forum sind wir natürlich froh, wenn Du Deine Erfahrungen mitteilst, dass wir Anfänger und Laien etwas lernen können)
Ich kenne mich ein wenig aus, da ich selbst auf einer kantonalen Verwaltung gearbeitet habe.
Also ich Denke der "Wurm" steckt hier bei der Gemeinde, die diese Bewilligung ausstellte. Eine Bewilligung zu deiner Baute macht hier keinen Sinn, da sie nach den Auflagen und Bedingungen nicht bewilligung fähig ist (15m Abstand). Die Bewilligung hätte nicht ausgestellt werden sollen, da ja das Ausmann des Bauobjekts bekannt war... allenmals da sogar schon gebaut!
Erster Schritt den Du machen musst:
-Ist die 2. Verfügung Beschwerdefähig? Rechtsmittelbelehrung darauf inkl. Angabe wo deine Einsprache hinsenden sollst? --> Wenn nein, musst du eine solche verlangen.
Von wen ist die 2. Verfügung (Abriss) ausgestellt? auch von der Gemeinde oder von dem Kanton?
Meines erachtens ist hier ein Verfahrensfehler Seitens der Gemeinde unterlaufen, den Sie jetzt auf deine Koste wieder beheben wollen...
Deswegen will ich ja auch nicht gerade ärger anfangen.Das leben ist ansonsten hier angenehm.
Der Grund von der Verfügung ist eine neue Dame vom Kantonalen Hochwasserschutz.
Bei Baubeginn war sie telefonisch unerreichbar für die Kenntnisnahme.
Deswegen habe ich das sicherheitshalber Eingeschrieben erledigt.
Als nach 3 Monaten immer noch keine Reaktion kam habe ich weitergebaut.
Bis dann nach einem Jahr die Dame sich meldete, nach einer Besichtigung mit dem Fischereiverband dem Gemeindevorsteher der Bauaufsicht und der Dame vom Hochwasserschutz, machte sie eine Empfehlung an die Gemeinde daraufhin wurde von der Gemeinde die Verfügung ausgesprochen.
ich glaube nicht, dass Du das Gesetz besser kennen musst als die zuständige Behörde. Somit durftest Du Dich - sofern kein Vorbehalt auf der Gemeindeverfügung angebracht war - darauf verlassen, dass Deine Bewilligung rechtmässig ist. Ebenfalls dürfte die lange Bearbeitungszeit - die Du ja dank des eingeschriebenen Briefes beweisen kannst - nicht zu Deinem Nachteil sein. Somit rechne ich mir für Dich gute Chancen aus, mindestens eine Entschädigung für die Mauer und die Abbruchkosten zu erhalten.
Bevor du nun den Flinte ins Korn wirfst, suche doch noch einmal das Gespräch und begründe der verantwortlichen Person und ihrem Vorgesetzen wieso diese Mauer durchaus Sinn macht und eine existenzberechtigung hat.
Direkt sprechen macht oft mehr Sinn als gleich mit Anwälten aufzukreuzen oder alles hinschmeissen wenn der inkompetente Amtsschimmel aufwiehert...
Hab dann noch weiter gezogen vor Bundesgericht. Das hat noch mahls 1200-Fr. gekostet. Muss jetzt doch die Mauer wieder Abreisen auf meine Kosten. Trotz Hochwasserschutzgutachten und Baubewilligung. Die neue junge Dame vom Hochwasserschutz blieb eisern. Kann ich ja verstehen ,sie will halt nichts falsch machen in ihrer neuen Position.
So wie ich das lese war alles bewilligt, was weiter weg als diese 15 Meter vom Gewässer war. Wieviel das ist, kann man nur sagen, wenn man die Pläne sieht. D.h. die Baubewilligung bezieht sich nur auf das, was weiter weg als die 15m ist.
Üblicher Weise würde man entweder von der Gemeinde verlangen, dass sie das bewilligungsfähige Stück markieren, oder die Sache vor Ort gemeinsam auspflocken - vor Beginn der Arbeiten.
Kleine Gemeinden sind damit oft überfordert.
Wenn die Sache eine klare bewusste Zuwiderhandlung gewesen wäre, hätte man dir wohl eine Busse aufgebrummt.