Wir sind vor ca. 8 Monaten in einen Neubau (Stockwerkeigentum) eingezogen. Die Mängel in der Wohnung wurden nach unseren Vorstellungen behoben, nun sind die allgemeinen Mängel an der Reihe. Dort gibt es nun einen Punkt, bei dem wir mit dem Vertragsgeber uneinig sind:
in der Baubeschreibung ist der Eingangsbereich umschrieben, jedoch nirgends eine Schmutzschleuse aufgeführt. Im notariell beglaubigten Bauplan (und somit nebst der Baubeschreibung ebenfalls integraler Bestandteil des Kaufvertrags), welcher alle Stockwerke des MFH umfasst, ist die Schmutzschleuse im Eingangsbereich eingezeichnet und auch als solche beschriftet mit "Schmutzschleuse".
Der Architekt (in dem Fall unsere Ansprechperson) ist nun der Meinung, dass diese Schmutzschleuse nicht Bestandteil sei und wir diese auf eigene Kosten anschaffen müssten. Ich bin aber der Meinung, dass diese sehr wohl Bestandteil ist, da sie im Bauplan aufgeführt wurde (und in der Baubeschreibung eben fehlt, was mir zuvor leider auch nicht aufgefallen ist).
Was meint ihr?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen zu dieser Sache,
Wie das rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen. Ich kann dir aber ein Beispiel aus unserem Bau geben.
Für die Elektroplanung haben wir einen Plan erhalten (da war alles eingezeichnet) und eine Excelliste (damit hat der Elektriker auch seine Kosten berechnet). Wir haben uns mit dem GU dann darauf geeinigt, dass der Plan für uns zählt, da wir als Laien einen Plan eher verstehen und korrekt interpretieren können als eine Liste.
In unserem Fall waren also die Pläne stärker gewichtet als die Liste/Beschreibung.